Lexikon zur Bundestagswahl W - Von Wahlgebiet bis Wahltermin
Wahlgebiet
Das Wahlgebiet der Bundestagswahl ist die Bundesrepublik Deutschland.
Wahlgeheimnis
Das Wahlgeheimnis wird in demokratischen Staaten staatsrechtlich begründet und strafrechtlich geschützt: Wie ein Wähler abgestimmt hat, darf nicht gegen seinen Willen bekannt werden. Garanten dafür sind Stimmzettel ohne Namensangabe, Wahlkabinen und Wahlurnen. Auch bei Wahlgeräten muss gewährleistet sein, dass die Entscheidung des Wählers geheim bleibt.
Wahlgrundsätze
Die Bundestagswahl wird nach den Grundsätzen allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim durchgeführt.
Allgemein: Alle Staatsbürger, die die allgemeinen Voraussetzungen für die Wahlberechtigung erfüllen, dürfen unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer Bildung oder ihrem Einkommen wählen.
Unmittelbar: Jeder Wähler und jede Wählerin wählt direkt den Kandidaten bzw. die Partei, es werden keine Wahlmänner und Wahlfrauen eingesetzt.
Frei: Jeder Wahlberechtigte darf frei wählen, es darf kein Druck auf ihn ausgeübt werden.
Gleich: Jede Stimme zählt gleich.
Geheim: Erst geheime Wahlen ermöglichen wirklich freie Wahlen: Niemand wird bei der Stimmabgabe kontrolliert.
Wahlkabine
Wer sich nicht für die Briefwahl entscheidet, muss den Stimmzettel im jeweiligen Wahllokal in einer der dafür vorgesehenen Wahlkabinen ausfüllen. Bei der Stimmabgabe muss die Wählerin bzw. der Wähler in der Wahlkabine allein sein, um das Wahlgeheimnis (vgl. Wahlgeheimnis) zu wahren. Ausnahmen von dieser Regel gelten nur für die Begleitung durch kleine Kinder und für Fälle, in denen Wahlberechtigte den Stimmzettel nicht ohne Unterstützung ausfüllen können.
Bei der Stimmabgabe in der Wahlkabine müssen die Wählenden allein sein. Doch es gibt Ausnahmen.
Wahlkreis
Das Bundesgebiet ist in 299 Wahlkreise eingeteilt. Wie viele davon auf die einzelnen Bundesländer entfallen, richtet sich nach deren Bevölkerungsanteilen und wird vor jeder Wahl überprüft. Das führte dazu, dass Bayern 2017 einen Wahlkreis mehr hatte als bei der Bundestagswahl 2013 und Thüringen dafür im Gegenzug einen Wahlkreis abgeben musste. Zur Bundestagswahl 2021 gibt es keine Änderungen. Die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises darf zudem die durchschnittliche Bevölkerungszahl der Wahlkreise (liegt derzeit bei ca. 246.000) um nicht mehr als 25 Prozent über- oder unterschreiten. Diese Vorgabe macht es nötig, regelmäßig einzelne Wahlkreise neu zuzuschneiden: Vor der Bundestagswahl 2021 war das bei 13 Wahlkreisen notwendig. Insgesamt wurden 17 Wahlkreise neu abgegrenzt.
Bundesland | Wahlkreise 2017/2021 |
---|---|
Baden-Württemberg | 38 |
Bayern | 46 |
Berlin | 12 |
Brandenburg | 10 |
Bremen | 2 |
Hamburg | 6 |
Hessen | 22 |
Mecklenburg-Vorpommern | 6 |
Niedersachsen | 30 |
Nordrhein-Westfalen | 64 |
Rheinland-Pfalz | 15 |
Saarland | 4 |
Sachsen | 16 |
Sachsen-Anhalt | 9 |
Schleswig-Holstein | 11 |
Thüringen | 8 |
Gesamt | 299 |
Wahlkreisabgeordnete
Gemeint ist damit ein Abgeordneter bzw. eine Abgeordnete mit Direktmandat. Jeder der 299 Wahlkreise (vgl. Wahlkreis) in Deutschland schickt einen sogenannten Wahlkreisabgeordneten in den Bundestag. Diese werden über die Erststimme (vgl. Erststimme) auf den Stimmzetteln gewählt. Abgeordnete werden diejenigen, die die meisten Erststimmen im Wahlkreis auf sich vereinigen können - unabhängig von der Parteizugehörigkeit. 299 Abgeordnete im Parlament sind demnach von der Mehrheit ihres Wahlkreises "direkt" gewählt.
Wahlperiode
Die Wahlperiode des Bundestages dauert vier Jahre. Das Grundgesetz legt fest, dass Neuwahlen frühestens 46 und spätestens 48 Monate nach Beginn einer Wahlperiode stattfinden müssen. Die Wahlperiode beginnt mit der konstituierenden Sitzung eines neu gewählten Bundestages und endet mit der ersten Sitzung des Parlaments nach der folgenden Bundestagswahl.
Wahlpflicht
In der Bundesrepublik Deutschland besteht im Gegensatz zu einigen anderen EU-Staaten keine Wahlpflicht.
Wahlprognose
Bis 1978 wurden vor der Wahl organisierte Umfragen für die Wahlprognose herangezogen. Nachteilig war jedoch, dass manche Befragten letztlich doch anders entschieden oder am Wahltag gar nicht wählten. Inzwischen können verlässlichere Auskünfte über den Ausgang einer Wahl gegeben werden, noch bevor alle Stimmen ausgezählt sind. Bei den "Wahltagsbefragungen" werden Wähler in repräsentativ ausgewählten Wahlbezirken nach ihrem Urnengang gebeten, ihre Stimmabgabe für die Meinungsforscher zu "wiederholen“, indem sie anonymisierte Fragebögen der Demoskopen ausfüllen, die den echten Stimmzetteln ähneln. Das Wählerverhalten wird also nicht vor der Wahl erfragt, sondern nach der Wahl, wenn feststeht, dass die Befragten tatsächlich gewählt haben. In den meisten Fällen gelingt es den Meinungsforschern auf diese Weise, schon bei Schließung der Wahllokale um 18 Uhr eine Prognose vorzulegen, die nahe am tatsächlichen Wahlergebnis liegt.
Wahlsystem
Alle Regeln einer Wahl werden als Wahlsystem bezeichnet. Die Regeln sind gesetzlich vorgeschrieben (vgl. Rechtsgrundlagen) und umfassen die Wahlkreiseinteilung, die Regularien für die Aufstellung und Zulassung der Kandidaten und antretenden Parteien, die Regeln für die Stimmabgabe, die Auszählung und die Berechnung der Sitzverteilung (vgl. Sitzverteilung). Die Bundestagswahl basiert auf dem Prinzip einer personalisierten Verhältniswahl (vgl. Personalisierte Verhältniswahl) und auf einem Zwei-Stimmen-Wahlrecht, bei dem mit der Erststimme (vgl. Erststimme) Kandidaten für das Direktmandat eines Wahlkreises (vgl. Wahlkreis) und mit der Zweitstimme (vgl. Zweitstimme) die Landeslisten (vgl. Landesliste) von Parteien gewählt werden,
Wahltermin
Nach Artikel 39 des Grundgesetzes findet die Neuwahl des Deutschen Bundestages frühestens 46, spätestens 48 Monate nach Beginn der Wahlperiode (vgl. Wahlperiode) statt. Die Regierung schlägt in Abstimmung mit Bundesländern, Bundestag und einzelnen Fraktionen eine Empfehlung für das Wahldatum vor. Danach wird dieser Wahltag vom Bundespräsidenten festgelegt. Es muss sich um einen Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag handeln. In der Regel wird ein Termin außerhalb der Schulferien der 16 Bundesländer gesucht. Für die Bundestagswahl 2021 wurde der 26. September als Wahltag bestimmt.
Hier geht es weiter: Z - Zweitstimme
- A - Von Abgeordnete bis Auszählverfahren
- B - Von Briefwahl bis Bundeswahlordnung
- D - Direktmandat
- E - Von Elefantenrunde bis Erstwähler
- F - Von Fraktion bis Fünf-Prozent-Hürde
- G - Von Geheime Wahl bis Gültigkeit der Wahl
- H - Von Hare-Niemeyer bis d'Hondt
- J - Jungwähler
- K - Von Kanzlerwahl bis Kumulieren
- L - Von Landesliste bis Landeswahlleitung
- M - Von Mandat bis Minderheitsregierung
- N - Nachrücker
- O - Opposition
- P - Von Panaschieren bis Personalisierte Verhältniswahl
- R - Von Rechtsgrundlagen bis Reihenfolge
- S - Von Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren bis Stimmzettel
- T - Von Terminplan bis Tod eines Kandidaten
- U - Von Überhangmandat bis Ungültige Stimme
- V - Vorgezogene Neuwahlen
- W - Von Wahlgebiet bis Wahltermin
- Z - Zweitstimme