Lexikon zur Bundestagswahl K - Von Kanzlerwahl bis Kumulieren
Kanzlermehrheit
Vgl. absolute Mehrheit
Kanzlerwahl
Nach jeder Bundestagswahl gehört die Kanzlerwahl zu einer der ersten wichtigen Aufgaben der neu gewählten Abgeordneten. Eine verbindliche Frist ist dafür nicht vorgeschrieben. Vielmehr wird die Kanzlerwahl im Bundestag auf die Tagesordnung gesetzt, sobald sich die künftigen Regierungsparteien in den Koalitionsverhandlungen (vgl. Koalition) einig geworden sind - auch in der Frage der Besetzung der Kabinettsposten. Die Grundsätze der Kanzlerwahl sind im Grundgesetz festgeschrieben. Demnach schlägt der Bundespräsident dem Bundestag offiziell den Kandidaten oder die Kandidatin für das Amt des Bundeskanzlers vor. Für eine erfolgreiche Wahl ist dann die absolute Mehrheit der Abgeordneten (vgl. absolute Mehrheit) erforderlich, die sogenannte Kanzlermehrheit.
Koalition
Auf jede Bundestagswahl folgt die Phase der Regierungsbildung. Jede Bundesregierung (vgl. Bundesregierung) ist dabei auf eine sie tragende Mehrheit im Parlament angewiesen. Erst einmal verfügte eine Fraktion nach einer Bundestagswahl allein über eine absolute Mehrheit (vgl. absolute Mehrheit) der Sitze. In allen anderen Fällen bildeten zwei oder mehr Parteien eine Koalition, um das Ziel einer stabilen Mehrheit zu erreichen. Nach der Bundestagswahl ringen die beteiligten Parteien daher in Koalitionsverhandlungen um eine gemeinsame Basis für die Regierungsarbeit. Dabei geht es sowohl um inhaltliche Entscheidungen als auch um die Aufteilung der Ministerien und organisatorische Fragen. Am Ende dieser Verhandlungen, für die es weder feste Regeln noch gesetzliche Fristen gibt, steht in der Regel ein Koalitionsvertrag als Grundlage des gemeinsamen Regierungshandelns der Koalitionspartner.
Kreiswahlleitung
Die Kreiswahlleitung steht dem Kreiswahlausschuss vor und ist verantwortlich für Belange des Wahlkreises. Bei ihr müssen die Kreiswahlvorschläge eingereicht werden, also die Kandidaturen für das Direktmandat eines Wahlkreises. Nach der Wahl stellt die Kreiswahlleitung fest, wer Wahlkreisabgeordneter wird, und gibt auch das endgültige Ergebnis des Wahlkreises bekannt.
Kumulieren
Kumulieren (häufeln) ist bei der Bundestagswahl nicht möglich. Beim Kumulieren besteht für den Wähler die Möglichkeit, mehrere Stimmen auf einzelne Kandidaten einer Liste zu verteilen. Je mehr Stimmen ein Kandidat erhält, desto höher wird seine Position in der Liste. Das Verfahren wird in Deutschland nur bei Kommunalwahlen in einigen Bundesländern sowie bei den Bürgerschaftswahlen in Hamburg und Bremen angewendet.
Hier geht es weiter: L- Von Landesliste bis Landeswahlleitung
- A - Von Abgeordnete bis Auszählverfahren
- B - Von Briefwahl bis Bundeswahlordnung
- D - Direktmandat
- E - Von Elefantenrunde bis Erstwähler
- F - Von Fraktion bis Fünf-Prozent-Hürde
- G - Von Geheime Wahl bis Gültigkeit der Wahl
- H - Von Hare-Niemeyer bis d'Hondt
- J - Jungwähler
- K - Von Kanzlerwahl bis Kumulieren
- L - Von Landesliste bis Landeswahlleitung
- M - Von Mandat bis Minderheitsregierung
- N - Nachrücker
- O - Opposition
- P - Von Panaschieren bis Personalisierte Verhältniswahl
- R - Von Rechtsgrundlagen bis Reihenfolge
- S - Von Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren bis Stimmzettel
- T - Von Terminplan bis Tod eines Kandidaten
- U - Von Überhangmandat bis Ungültige Stimme
- V - Vorgezogene Neuwahlen
- W - Von Wahlgebiet bis Wahltermin
- Z - Zweitstimme