Lexikon zur Bundestagswahl D - Direktmandat
Direktmandat
Jeder der 299 Wahlkreise in Deutschland wird durch einen "Wahlkreis-Abgeordneten" im Parlament vertreten. Dieser wird mit der Erststimme (vgl. Erststimme) gewählt. Den Sitz im Bundestag erhält derjenige Kandidat bzw. diejenige Kandidatin, für den/die die meisten Erststimmen im Wahlkreis abgegeben werden - unabhängig von der Parteizugehörigkeit. 299 Abgeordnete im Parlament sind demnach von ihrem Wahlkreis nach dem Grundsatz der Mehrheitswahl "direkt" gewählt. Deshalb spricht man hier von Direktmandaten.
Hier geht es weiter: E- Von Elefantenrunde bis Erstwähler
Lexikon
Bundestagswahl von A bis Z
- A - Von Abgeordnete bis Auszählverfahren
- B - Von Briefwahl bis Bundeswahlordnung
- D - Direktmandat
- E - Von Elefantenrunde bis Erstwähler
- F - Von Fraktion bis Fünf-Prozent-Hürde
- G - Von Geheime Wahl bis Gültigkeit der Wahl
- H - Von Hare-Niemeyer bis d'Hondt
- J - Jungwähler
- K - Von Kanzlerwahl bis Kumulieren
- L - Von Landesliste bis Landeswahlleitung
- M - Von Mandat bis Minderheitsregierung
- N - Nachrücker
- O - Opposition
- P - Von Panaschieren bis Personalisierte Verhältniswahl
- R - Von Rechtsgrundlagen bis Reihenfolge
- S - Von Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren bis Stimmzettel
- T - Von Terminplan bis Tod eines Kandidaten
- U - Von Überhangmandat bis Ungültige Stimme
- V - Vorgezogene Neuwahlen
- W - Von Wahlgebiet bis Wahltermin
- Z - Zweitstimme