Stimmzettel zur Bundestagswahl

Lexikon zur Bundestagswahl L- Von Landesliste bis Landeswahlleitung

Stand: 12.08.2021 12:20 Uhr

Landesliste

Mit der Erststimme (vgl. Erststimme) wird bei der Bundestagswahl eine Person gewählt - mit der Zweitstimme (vgl. Zweitstimme) die Landesliste eine Partei. Vor der Wahl stellen die Parteien in den Bundesländern diese Listen mit Kandidatinnen und Kandidaten auf, die für sie in den Bundestag einziehen sollen. Je mehr Stimmen bei der Wahl auf die Partei entfallen, desto mehr Kandidaten von ihren Landeslisten ziehen ins Parlament ein. Praktisch heißt das auch: Je höher der Listenplatz des Kandidaten, desto besser sind die Chancen auf einen Sitz im Bundestag. Wenn im Laufe der Wahlperiode ein Abgeordneter aus dem Bundestag ausscheidet oder stirbt, rückt der nächste noch nicht berücksichtigte Kandidat von der Landesliste der entsprechenden Partei nach (vgl. Nachrückerinnen bzw Nachrücker).

Landeswahlleitung

Auf Landesebene sind Landeswahlleitung und Landeswahlausschuss zuständig für die Organisation und ordnungsgemäße Durchführung der Wahl: Landeslisten müssen bei ihnen vorgelegt werden und sie ermitteln, wie viele Stimmen in ihrem Bundesland auf die einzelnen Landeslisten entfallen.

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