Lexikon zur Bundestagswahl B - Von Briefwahl bis Bundeswahlordnung
Briefwahl
In der Regel müssen Wahlberechtigte ihre Stimme persönlich im Wahllokal abgeben. Ausnahme ist die Briefwahl. Wer sich dafür entscheidet, muss bis zum Freitag (18 Uhr) vor der Wahl einen Antrag bei der Gemeinde stellen. Wer kurzfristig erkrankt, kann den auch noch bis 15 Uhr am Wahltag einreichen. Der Wähler erhält daraufhin alle erforderlichen Unterlagen, die bis zur Schließung der Wahllokale um 18 Uhr am Wahlsonntag bei der zuständigen Gemeindebehörde vorliegen müssen. Die ursprüngliche Ausnahmeregelung einer Briefwahl wird inzwischen immer häufiger genutzt. Bei der Bundestagswahl 2017 lag der Anteil der Briefwähler bei 28,6 Prozent. Pandemiebedingt dürfte der Briefwahlanteil zur Bundestagswahl stark zunehmen - wie schon bei den jüngsten Landtagswahlen in Baden-Württemberg (51,5 Prozent), Rheinland-Pfalz (66,5 Prozent) und Sachsen-Anhalt (29 Prozent).
Bundesregierung
Die Bundesregierung steht bei der Bundestagswahl nicht direkt zur Abstimmung. Ihre Zusammensetzung hängt trotzdem eng mit dem Wahlergebnis zusammen. Denn wer die Mehrheit im Parlament erringt - ob als Fraktion (vgl. Fraktion) mit absoluter Mehrheit oder als Koalition mehrerer Partner (vgl. Koalition) - hat auch die notwendige absolute Mehrheit (vgl. absolute Mehrheit) für die Wahl der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers. Die Ministerinnen und Minister wiederum werden von der Bundeskanzlerin bzw. vom Bundeskanzler bestimmt. Dabei kommt allerdings den Spitzen der Koalitionsparteien in der Praxis eine zentrale Rolle zu. Ausgestattet mit der sogenannten Richtlinienkompetenz steht die Bundeskanzlerin/der Bundeskanzler an der Spitze der Regierung. Die Ministerinnen/Minister sind innerhalb des Kabinetts die Fachleute für Sachfragen ihres Ressorts. Verliert die Bundesregierung die sie tragende Mehrheit im Bundestag - etwa durch den Wechsel von Abgeordneten ins Lager der Opposition oder durch den Bruch der Regierungskoalition - kommt es in der Regel innerhalb kurzer Zeit zu vorgezogenen Neuwahlen oder zu einem Regierungswechsel durch die Abwahl des amtierenden Bundeskanzlers mithilfe eines konstruktiven Misstrauensvotums.
Ausgestattet mit der sogenannten Richtlinienkompetenz steht die Bundeskanzlerin/der Bundeskanzler an der Spitze der Regierung.
Bundestag
Der Bundestag ist das Parlament der Bundesrepublik Deutschland und hat seinen Sitz in Berlin. Er beschließt die Gesetze, kontrolliert die Bundesregierung, entscheidet über den Bundeshaushalt, vertritt die Interessen des Volkes und wirkt an Entscheidungen in EU-Angelegenheiten mit. Zudem wählen die Abgeordneten die Bundeskanzlerin bzw. den Bundeskanzler, die Hälfte der Richterinnen oder Richter des Bundesverfassungsgerichts, den oder die Wehrbeauftragte/n und den Präsidenten oder die Präsidentin des Bundesrechnungshofes. In der Bundesversammlung wählen die Bundestagsabgeordneten darüber hinaus gemeinsam mit Vertretern der Länder den Bundespräsidenten oder die Bundespräsidentin.
Bundestagswahl
Bei der Bundestagswahl entscheiden die Wahlberechtigten über die Zusammensetzung des Bundestags für eine Wahlperiode (vgl. Wahlperiode). Durch die Wahl werden die Abgeordneten (vgl. Abgeordnete) legitimiert, im Auftrag des Volkes und in dessen Sinne die Politik der Bundesrepublik zu bestimmen und Gesetze zu beschließen. Bundestagswahlen sind gesetzlich alle vier Jahre vorgesehen. Das Grundgesetz schreibt vor, welche Grundsätze für die Wahlen (vgl. Wahlgrundsätze) gelten: Sie müssen vor allem "allgemein, frei, unmittelbar, gleich und geheim" sein. Bundestagswahlen sind auch Ausdruck des im Grundgesetz festgeschriebenen Grundsatzes: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt."
Im Grundgesetz ist in Artikel 38 festgelegt, dass die Abgeordneten des Bundestags in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt werden.
Bundeswahlgesetz
Das Bundeswahlgesetz (BWG) ist das Gesetz, das die Bundestagswahl detailliert entsprechend den im Grundgesetz festgelegten Wahlgrundsätzen regelt und organisiert. Hier steht unter anderem, wie viele Abgeordnete gewählt werden, welche Wahlkreise es gibt, nach welchen Verfahren Stimmen ausgezählt werden und wer wahlberechtigt ist (vgl. auch Rechtsgrundlagen der Wahl).
Bundeswahlleitung
Der Bundeswahlleiter oder die Bundeswahlleiterin - meist zugleich Präsident des Statistischen Bundesamtes - wird vom Bundesinnenministerium auf unbestimmte Zeit ernannt. Der Bundeswahlleiter - seit 2017 ist das Georg Thiel - ist gemeinsam mit seinem Stellvertreter, Heinz-Christoph Herbertz, für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl zuständig. Zusammen mit dem Bundeswahlausschuss ist er verantwortlich für die Zulassung von Parteien zur Wahl, für die Feststellung des Wahlergebnisses und der Berechnung der Sitzverteilung im neu gewählten Bundestag.
Bundeswahlordnung
Vgl. Rechtsgrundlagen für die Wahl
Hier geht es weiter: D - Direktmandat
- A - Von Abgeordnete bis Auszählverfahren
- B - Von Briefwahl bis Bundeswahlordnung
- D - Direktmandat
- E - Von Elefantenrunde bis Erstwähler
- F - Von Fraktion bis Fünf-Prozent-Hürde
- G - Von Geheime Wahl bis Gültigkeit der Wahl
- H - Von Hare-Niemeyer bis d'Hondt
- J - Jungwähler
- K - Von Kanzlerwahl bis Kumulieren
- L - Von Landesliste bis Landeswahlleitung
- M - Von Mandat bis Minderheitsregierung
- N - Nachrücker
- O - Opposition
- P - Von Panaschieren bis Personalisierte Verhältniswahl
- R - Von Rechtsgrundlagen bis Reihenfolge
- S - Von Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren bis Stimmzettel
- T - Von Terminplan bis Tod eines Kandidaten
- U - Von Überhangmandat bis Ungültige Stimme
- V - Vorgezogene Neuwahlen
- W - Von Wahlgebiet bis Wahltermin
- Z - Zweitstimme