Aktuelle Stunde im Bundestag

Lexikon zur Bundestagswahl O - Opposition

Stand: 12.08.2021 12:20 Uhr

Opposition

Zur Opposition gehören die Abgeordneten, deren Parteien nicht an der Bundesregierung (vgl. Bundesregierung) beteiligt sind und ihr folglich kritisch gegenüberstehen. Als Oppositionsführerin bzw. Oppositionsführer wird in der Regel die/der Vorsitzende der größten Fraktion (vgl. Fraktion) in den Reihen der Opposition bezeichnet.

Um die Kontrollfunktion der Opposition zu stärken, sind die Hürden für bestimmte Antragsrechte und besondere Mittel wie die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses so festgelegt, dass die Opposition sie ohne Zustimmung der Regierungsmehrheit des Bundestages nutzen kann. Um dies auch in Zeiten einer kleinen Opposition und großer Regierungsmehrheit (etwa bei einer Großen Koalition) sicherzustellen, wurde die Geschäftsordnung des Bundestages im April 2014 angepasst. Allerdings - so entschied das Bundesverfassungsgericht 2016 - definiere das Grundgesetz weder spezifische Oppositionsrechte noch ließen sich solche aus der Verfassung ableiten.

Hier geht es weiter: P - Von Panaschieren bis Personalisierte Verhältniswahl