Lexikon zur Bundestagswahl O - Opposition
Opposition
Zur Opposition gehören die Abgeordneten, deren Parteien nicht an der Bundesregierung (vgl. Bundesregierung) beteiligt sind und ihr folglich kritisch gegenüberstehen. Als Oppositionsführerin bzw. Oppositionsführer wird in der Regel die/der Vorsitzende der größten Fraktion (vgl. Fraktion) in den Reihen der Opposition bezeichnet.
Um die Kontrollfunktion der Opposition zu stärken, sind die Hürden für bestimmte Antragsrechte und besondere Mittel wie die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses so festgelegt, dass die Opposition sie ohne Zustimmung der Regierungsmehrheit des Bundestages nutzen kann. Um dies auch in Zeiten einer kleinen Opposition und großer Regierungsmehrheit (etwa bei einer Großen Koalition) sicherzustellen, wurde die Geschäftsordnung des Bundestages im April 2014 angepasst. Allerdings - so entschied das Bundesverfassungsgericht 2016 - definiere das Grundgesetz weder spezifische Oppositionsrechte noch ließen sich solche aus der Verfassung ableiten.
Hier geht es weiter: P - Von Panaschieren bis Personalisierte Verhältniswahl
- A - Von Abgeordnete bis Auszählverfahren
- B - Von Briefwahl bis Bundeswahlordnung
- D - Direktmandat
- E - Von Elefantenrunde bis Erstwähler
- F - Von Fraktion bis Fünf-Prozent-Hürde
- G - Von Geheime Wahl bis Gültigkeit der Wahl
- H - Von Hare-Niemeyer bis d'Hondt
- J - Jungwähler
- K - Von Kanzlerwahl bis Kumulieren
- L - Von Landesliste bis Landeswahlleitung
- M - Von Mandat bis Minderheitsregierung
- N - Nachrücker
- O - Opposition
- P - Von Panaschieren bis Personalisierte Verhältniswahl
- R - Von Rechtsgrundlagen bis Reihenfolge
- S - Von Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren bis Stimmzettel
- T - Von Terminplan bis Tod eines Kandidaten
- U - Von Überhangmandat bis Ungültige Stimme
- V - Vorgezogene Neuwahlen
- W - Von Wahlgebiet bis Wahltermin
- Z - Zweitstimme