Lexikon zur Bundestagswahl M - Von Mandat bis Minderheitsregierung
Mandat
Mandat bezeichnet Amt und Auftrag einer Abgeordneten bzw. eines Abgeordneten im Parlament. Dabei ist die Mandatsträgerin bzw. der Mandatsträger nicht an Weisungen der Wählenden oder der Partei gebunden, sie sind allein ihrem Gewissen verpflichtet. Nach Artikel 38 des Grundgesetzes sind Abgeordnete Vertreter des ganzen Volkes (vgl. freies Mandat).
Mandatsverteilung
Nach der Bundestagswahl wird anhand der Zweitstimmenanteile aller Parteien, die die Fünf-Prozent-Hürde übersprungen haben (vgl. Fünf-Prozent-Hürde), die Sitzverteilung bzw. Mandatsverteilung berechnet. Bis zur Bundestagswahl 1983 wurde dafür das Verfahren des belgischen Mathematikers Victor d'Hondt angewendet (vgl. d'Hondtsches Wahlverfahren), danach wurde bis 2005 das Verfahren des englischen Verfassungsrichters Thomas Hare und des deutschen Mathematikers Horst Niemeyer genutzt (vgl. Hare-Niemeyer-Verfahren). Seit der Bundestagswahl 2009 kommt das Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers (vgl. Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren) zum Einsatz. Alle 299 direkt gewählten Wahlkreisabgeordneten (vgl. Direktmandate) werden bei der Mandatsverteilung einbezogen. Die restlichen Sitze werden dann anhand der Landeslisten der Parteien vergeben.
Minderheitsregierung
Eine Regierung, die sich im Parlament auf keine feste Mehrheit stützen kann, wird als Minderheitsregierung bezeichnet. Bei Abstimmungen im Parlament ist sie auf Stimmen der sie tolerierenden Parteien oder der Opposition angewiesen. Bei einzelnen Gesetzesvorhaben kann es dabei zu wechselnden Mehrheiten kommen - je nachdem, welche Abgeordneten oder Fraktionen der Opposition die Pläne der Minderheitsregierung unterstützen. In Deutschland kam es noch nie unmittelbar nach einer Bundestagswahl zur Bildung einer Minderheitsregierung. Regierungen ohne feste Mehrheit im Deutschen Bundestag gab es Ende 1966 nach dem Bruch der christlich-liberalen Koalition bis zur Bildung einer Großen Koalition, dann wieder 1972 nach dem Patt im Bundestag sowie zwei Wochen lang im September 1982, bevor Helmut Kohl am 1. Oktober zum Bundeskanzler gewählt wurde.
Hier geht es weiter: N - Nachrücker
- A - Von Abgeordnete bis Auszählverfahren
- B - Von Briefwahl bis Bundeswahlordnung
- D - Direktmandat
- E - Von Elefantenrunde bis Erstwähler
- F - Von Fraktion bis Fünf-Prozent-Hürde
- G - Von Geheime Wahl bis Gültigkeit der Wahl
- H - Von Hare-Niemeyer bis d'Hondt
- J - Jungwähler
- K - Von Kanzlerwahl bis Kumulieren
- L - Von Landesliste bis Landeswahlleitung
- M - Von Mandat bis Minderheitsregierung
- N - Nachrücker
- O - Opposition
- P - Von Panaschieren bis Personalisierte Verhältniswahl
- R - Von Rechtsgrundlagen bis Reihenfolge
- S - Von Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren bis Stimmzettel
- T - Von Terminplan bis Tod eines Kandidaten
- U - Von Überhangmandat bis Ungültige Stimme
- V - Vorgezogene Neuwahlen
- W - Von Wahlgebiet bis Wahltermin
- Z - Zweitstimme