Im Juni 2000 verständigten sich die rot-grüne Bundesregierung und die Energiewirtschaft auf den "Atomkonsens", ein Prozedere für den Ausstieg Deutschlands aus der Atomenergie. Gesetzeskraft erhielt die Übereinkunft 2002. Im Koalitionsvertrag vereinbarten Union und SPD, das Ausstiegsgesetz nicht zu ändern. Die Regelungen im Einzelnen.
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