Schwangerschaftsabbrüche: Regierung legt Kompromiss zu Paragraf 219a vor mehr
Die deutschen Bischöfe sind sich einig: Vergewaltigte Frauen dürfen die "Pille danach" erhalten, wenn diese die Befruchtung verhindert und nicht abtreibt. Allerdings wirkt eine "Pille danach" immer nur verhütend und löst keinen Schwangerschaftsabbruch aus. tagesschau.de erklärt die Wirkungsweise des Präparats. mehr
Frauen, die aufgrund einer möglichen Kindesbehinderung nach dem dritten Schwangerschaftsmonat vor der Frage einer Abtreibung stehen, sollen besser beraten werden. Dazu berät der Bundestag über fünf Vorschläge zur Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes. mehr
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