Werbeverbot für Abtreibung Bundestag billigt 219a-Reform
Der Bundestag hat dem umstrittenen Koalitionskompromiss zum sogenannten Werbeverbot für Abtreibungen zugestimmt. Schwangere sollen dadurch einfacher als bisher Ärzte für eine Abtreibung finden können.
Nach monatelangem Streit hat die umstrittene Reform des Paragrafen 219a des Strafgesetzbuchs den Bundestag passiert. Bei der namentlichen Abstimmung gab es 371 Ja-Stimmen und 277 Nein-Stimmen sowie vier Enthaltungen.
Damit dürfen Ärzte, Krankenhäuser und weitere Einrichtungen künftig - etwa im Internet - angeben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Für weitere Informationen müssen sie allerdings auch künftig auf offizielle Stellen verweisen. Das hatten Ärzte, Betroffene und Teile der Opposition scharf kritisiert.
Weitergehende Maßnahmen in Reform enthalten
Die Bundesärztekammer soll dazu verpflichtet werden, Listen mit Ärzten zu veröffentlichen, die auch Angaben über die jeweils gewählte Abtreibungsmethode nennt. Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, die Qualifizierung von Ärzten fortzuentwickeln.
Enthalten ist schließlich die Regelung, dass junge Frauen verschreibungspflichtige Verhütungsmittel künftig bis zum 22. Lebensjahr gratis bekommen können. Bislang war die Altersgrenze hier das 20. Lebensjahr.
Heftige Debatte vor Abstimmung
Der Abstimmung war eine erneute Debatte im Bundestag vorangegangen, bei der die unterschiedlichen Auffassungen vor allem zwischen Opposition und Großer Koalition deutlich wurden. Redner von Grünen, Linker und FDP forderten die Abschaffung des Werbeverbots.
Auch die SPD möchte langfristig den Paragrafen 219a komplett abschaffen, wenngleich sie in dem jetzigen Kompromiss einen Fortschritt sieht. Die AfD wollte den Strafrechtsparagrafen nicht ändern. Der Bundesrat muss dem Gesetz nicht zustimmen.