Verhandlung in Karlsruhe Euro-Rettungskurs der EZB vor Gericht
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verhandlung über die Klagen gegen die Euro-Rettungspolitik begonnen. Dabei geht es um die Frage, ob die Europäische Zentralbank unbegrenzt Staatsanleihen von Krisenstaaten aufkaufen darf.
Von Klaus Hempel, SWR
Vor ein paar Jahren haben die Duzfreunde Jens Weidmann, Chef der Bundesbank, und Jörg Asmussen, Direktor der Europäischen Zentralbank, in Berlin noch gemeinsam gegen die Bankenkrise gekämpft. Damals waren sie die wichtigsten Krisenmanager in der Großen Koalition unter Kanzlerin Angela Merkel.
In Karlsruhe werden sie nun erneut aufeinandertreffen - diesmal aber als Gegenspieler. Als Sachverständige, die völlig unterschiedlicher Ansicht sind.
Im Kern geht es beim Bundesverfassungsgericht um die Frage, ob es rechtlich zulässig ist, wenn die Europäische Zentralbank (EZB) Staatsanleihen von Krisenländern der Eurozone aufkauft. Asmussen wird in Karlsruhe seinen Vorgesetzten, EZB-Chef Mario Draghi, vertreten. Er will die Richter davon überzeugen, dass der Aufkauf notwendig war und zulässig ist. "Ich denke, Mario Draghi hat klar gemacht, dass diese Käufe von Staatsanleihen sich mit dem Mandat der EZB vereinbaren lassen. Sie dienen dazu, einen gestörten geldpolitischen Transmissions-Mechanismus, wie es technisch heißt, zu beheben."
Soll heißen: Die EZB betreibe keine verbotene Staatsfinanzierung, wie die Kläger in Karlsruhe vortragen, sondern sie handle einzig und allein aus geldpolitischen Gründen, um den Euro zu schützen. Und das sei legitim.
Bundesbankchef Jens Weidmann sieht das anders. Seiner Ansicht nach ist es nicht Aufgabe der EZB, überschuldeten Staaten aus der Patsche zu helfen. "Das Kernproblem ist, dass die Geldpolitik Gefahr läuft, für fiskalische Zwecke vereinnahmt zu werden. Das ist die Kernherausforderung, da nicht einzubrechen. Denn wenn sie einmal ihre roten Linie überschritten haben, gibt es keinen Grund in der Zukunft und beim nächsten Mal Nein zu sagen."
Dass die EZB jetzt sogar bereit ist, notfalls in unbegrenzter Höhe Staatsanleihen aufzukaufen, hält Weidmann für eine fatale Fehlentscheidung. Damit habe die EZB die rote Linie überschritten. "Letztlich habe ich die Staatsanleihenkäufe in der Vergangenheit kritisch gesehen, und ich habe auch das neue Programm, dass ja unbegrenzte Staatsanleihenkäufe in Aussicht stellt, kritisch gesehen. Weil ich glaube, dass wir dort eine Grenze zur Fiskalpolitik überschreiten, die eine Notenbank nicht überschreiten sollte."
Rechtliche Grenzen überschritten?
Das Bundesverfassungsgericht muss nun klären, ob die EZB nicht auch rechtliche Grenzen überschritten hat. Denn nach europäischem Recht darf die EZB keine Staaten finanzieren. Außerdem wollen die Richter prüfen, ob der Aufkauf von Staatsanleihen das Haushaltsrecht des Bundestages verletzen könnte. Das Problem: Wenn Krisenländer pleitegehen und die Staatsanleihen wertlos werden, müsste am Ende der Bund, sprich der deutsche Steuerzahler, automatisch für einen Teil der Verluste haften.
Wann die Richter ihr Urteil fällen, steht noch nicht fest. Sollten sie versuchen, die Rettungspolitik der EZB zu stoppen, käme das einer Sensation gleich. Sehr viel wahrscheinlicher dürfte aber sein, dass sie den Fall am Ende dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vorlegen. Denn es geht vor allem um Europäisches Recht. Und nur der EuGH darf über europäisches Recht entscheiden.