"Reichsbürger"-Szene Berliner Richterin vorläufig suspendiert
Nach der Razzia bei den "Reichsbürgern" ist die Berliner Richterin und Ex-AfD-Abgeordnete Malsack-Winkemann vorläufig vom Dienst suspendiert worden. Das entschied in einem Eilverfahren das Berliner Verwaltungsgericht.
Die nach einer Razzia bei den Reichsbürgern verhaftete Juristin Birgit Malsack-Winkemann darf vorerst nicht weiter als Richterin tätig sein. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht Berlin in einem dienstgerichtlichen Eilverfahren entschieden, wie eine Sprecherin mitteilte.
Zudem werden ihre monatlichen Dienstbezüge um die Hälfte gekürzt - der gesetzliche Rahmen sei an der Stelle ausgeschöpft worden, hieß es in der Mitteilung. Das Gericht folgte damit einem entsprechenden Antrag der Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung.
Vier Jahre lang AfD-Abgeordnete im Bundestag
Die 58-Jährige war seit 1996 Richterin in Berlin und saß von 2017 bis 2021 für die AfD im Deutschen Bundestag. Sie kehrte nach ihrem Ausscheiden aus dem Parlament im März 2022 in den Berliner Justizdienst zurück und war dort für Baurecht zuständig - gegen den Willen der Senatsverwaltung für Justiz.
Seit Dezember vergangenen Jahres wurde Malsack-Winkemann am Landgericht nicht mehr eingesetzt, nachdem sie bei einer Großrazzia gegen die "Reichsbürger"-Szene festgenommen worden war. Sie sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Der Vorwurf: Sie soll einer rechtsextremen terroristischen Vereinigung angehören. Die Gruppe soll den Umsturz der staatlichen Ordnung geplant haben. Nach ihrer Inhaftierung leitete das Gericht ein Disziplinarverfahren gegen sie ein.
Dauerhafte Suspendierung wahrscheinlich
Das Dienstgericht geht nach dem gegenwärtigen Ermittlungsstand davon aus, dass das Disziplinarverfahren dazu führt, dass Malsack-Winkemann das Richteramt dauerhaft nicht mehr ausüben darf. "Denn eine Richterin, die sich einem auf die Durchführung eines gewaltsamen Staatsstreiches gerichteten Geheimbündnis anschließe, breche den von ihr geleisteten Eid auf das Grundgesetz in besonders schwerer Weise und sei deshalb aus dem Dienst zu entfernen", hieß es in der Mitteilung des Verwaltungsgerichts.
Die Unschuldsvermutung verhindere nicht, dass Erkenntnisse aus dem noch nicht abgeschlossenen Strafverfahren berücksichtigt würden. Auch werde die vorläufige Suspendierung nicht dadurch unmöglich, dass die Richterin wegen der Untersuchungshaft ihr Amt derzeit faktisch ohnehin nicht ausüben könne. Die vorläufige Suspendierung diene nämlich dem "ungestörten Dienstbetrieb" und dem Ansehen der Justiz, hieß es weiter.
Justizsenatorin: "Brandgefährliche Person"
Berlins Justizsenatorin Lena Kreck erklärte, die Entscheidung des Gerichts bestätige vollumfänglich ihre Annahme, "dass es sich hier um eine brandgefährliche Person handelt, die im Richterdienst in Berlin nichts verloren hat". Die Integrität der Rechtsprechung müsse vor Menschen mit ihrem Weltbild geschützt werden, so die Linken-Politikerin.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Eine Beschwerde dagegen sei innerhalb von zwei Wochen beim Dienstgerichtshof am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) möglich, hieß es. Dort sind bereits weitere Verfahren anhängig zur beruflichen Zukunft von Malsack-Winkemann.