Michael Kretschmer, Hendrik Wüst, Boris Rhein und Bodo Ramelow
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Vor Ministerpräsidentenkonferenz Worum es Ländern und Kommunen in der Asylpolitik geht

Stand: 11.10.2023 15:43 Uhr

Länder und Kommunen drängen auf eine andere Asylpolitik. Die Ministerpräsidentenkonferenz diskutiert verschiedene Forderungen wie Geldkarten, mehr Geld vom Bund - oder eine Änderung des Asylgrundrechts.

Wenn die Regierungschefs der Länder am Donnerstag in Frankfurt am Main zusammenkommen, dann gibt es ein bestimmendes Thema: die Asypolitik. Die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) will verschiedene Forderungen gegenüber dem Bund aufstellen, aber auch eigene Maßnahmen beschließen.

Karten oder Sachleistungen statt Geld?

Ein Vorschlag lautet, Asylbewerbern künftig eine Geldkarte oder Sachleistungen statt Geld zur Verfügung zu stellen. Das liegt im Zuständigkeitsbereich der Länder und würde die Verfügbarkeit der Leistungen einschränken: Asylbewerber könnten beispielsweise nur schwerer oder gar nicht in ihre Heimatländer überweisen. Entsprechende Vorstöße gab es zuletzt von der Unions- und der FDP-Fraktion im Bundestag sowie aus Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg und Sachsen.

In einem Arbeitspapier der SPD-geführten Länder vor der MPK heißt es, die Einführung von Bezahlkarten solle "schnellstmöglich" geprüft werden. Dies könne "auch einen Beitrag zur Reduzierung von Fehlanreizen für irreguläre Migration leisten".

Kommunen bei Umstellung gespalten

Unter den Kommunen ist das jedoch umstritten. Der Präsident des Deutschen Landkreistages, Bernhard Sager, sagte zwar der "Bild"-Zeitung, es gehe darum, "die Attraktivität unserer Sozialleistungen im Vergleich zu anderen EU-Staaten in den Blick zu nehmen". Die Umstellung würde aber Mehrarbeit für die ohnehin vielerorts überlastete Verwaltung bedeuten. Ob so am Ende Geld gespart werde, ist unklar. Ebenso, ob Zuwanderungszahlen sich so reduzieren ließen. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat sich deshalb ebenso wie verschiedene Landräte gegen Sachleistungen ausgesprochen.

Fraglich ist auch der rechtliche Rahmen. Das Bundesverfassungsgericht hat zumindest in der Vergangenheit den Anspruch von Asylbewerbern auf Geldzahlungen unterstützt.

"Kanzler kann so nicht weitermachen"

Einig sind sich Länder und Kommunen, dass es eine dauerhafte Finanzierung der Asylkosten durch den Bund braucht. Und dass Abschiebungen von ausreisepflichtigen, abgelehnten Asylbewerbern schneller erfolgen müssen als bislang. Ebenso einig ist man sich in der Bewertung der aktuellen Lage, auch wenn sich der Ton unterscheidet.

"Wir hängen überall sozusagen an den Grenzen des Machbaren", sagte etwa Reiner Haseloff, Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, am Dienstag vor Journalisten. Eine Mehrheit der Bevölkerung lehne die bisherige Bundespolitik ab, so der CDU-Politiker. Umfragen zu den Landtagswahlen in Hessen und Bayern am Sonntag hatten eine mehrheitliche Ablehnung gezeigt. Haseloffs Fazit: "Der Kanzler kann so nicht weitermachen."

Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig sprach von "einer Atempause", die die Kommunen jetzt bräuchten. Die "irreguläre Migration" müsse eingedämmt werden, so die SPD-Politikerin in der "Rheinischen Post".

Daniel Günther aus Schleswig-Holstein wiederum sagte vergangene Woche, "eine ungesteuerte Einwanderung" überfordere die Gesellschaft. "Wir werden Armutsmigration begrenzen müssen", damit die Hilfe für Schutzsuchende weiter möglich bleibe, so der CDU-Politiker. Ähnlich äußerte sich sein Parteikollege Hendrik Wüst aus Nordrhein-Westfalen.

Stimmen aus der Union für Asylrechtsverschärfung

Manche gehen weiter. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer hatte bereits im Mai eine Änderung des Grundrechts auf Asyl angeregt. Sein bayerischer Kollege Markus Söder wiederholte diese Forderung nun. "Man muss am Ende vielleicht auch das Undenkbare noch mal diskutieren", so der CSU-Politiker am Montag.

Andere unionsgeführte Länder reagierten zurückhaltender. Das Asylrecht ist seit den Neunzigern bereits mehrfach verschärft worden. Der Bund wiederum setzt vor allem auf den begonnenen Reformprozess auf EU-Ebene.

"Arbeitspflicht" für Geflüchtete?

Die SPD-geführten Länder sprechen sich zudem für eine "Pflicht zur Arbeitsaufnahme" aus - und zwar sobald "arbeitsfähige Geflüchtete" an eine Kommune überwiesen werden. Mit Blick auf den stetig zunehmenden Arbeitskräftemangel sei es "nicht länger hinnehmbar, dass viele Geflüchtete nicht in Arbeit und Beschäftigung gebracht werden können", schreiben die Länder in ihrem Arbeitspapier. Kommunen sollen die Menschen etwa für gemeinnützige Arbeit heranziehen können, Unternehmen wiederum bei der Arbeitskräftesuche unterstützt werden. Ähnlich äußerte sich Linken-Politiker Bodo Ramelow, Ministerpräsident von Thüringen.

Der Präsident des Deutschen Landkreistages, Reinhard Sager, ging einen Schritt weiter. Die Verpflichtung zu "zumutbarer Arbeit" sollte gleich nach Ankunft gelten, sagte der CDU-Politiker dem Berliner "Tagesspiegel". Asylbewerber könnten etwa als Hilfskräfte in Restaurants oder Hotels arbeiten.

Bislang eingeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt

Menschen, die sich in einem Asylverfahren befinden oder geduldet werden, dürfen schon jetzt unter bestimmten Voraussetzungen arbeiten. Allerdings nur mit einer Arbeitserlaubnis und erst drei Monate nach Ankunft in Deutschland.

So erhalten sie in den ersten drei Monaten nach Ankunft generell keine Erlaubnis. Wer danach noch in einer Erstaufnahmeeinrichtung wohnt, darf erst nach neun Monaten arbeiten. Asylbewerber aus sogenannten sicheren Herkunftsländern wie Albanien oder Senegal bekommen gar keine Arbeitserlaubnis.

Die Prüfung ist bislang ein bürokratischer Akt, sowohl die Ausländerbehörde als auch die Bundesagentur für Arbeit sind beteiligt. Wenn es für den Job, den ein Asylbewerber annehmen will, auch qualifizierte EU-Bürger gibt, kann die Erlaubnis verwehrt werden. Bereits vorher kann die Ausländerbehörde einen Integrations- und Sprachkurs anordnen, wenn sich Menschen nur sehr schlecht bis gar nicht auf Deutsch verständigen können.

Bund will nur kleinere Änderungen

Ein Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums sieht derweil lediglich vor, dass Asylbewerber, die bislang erst nach neun Monaten arbeiten durften, nun bereits nach sechs Monaten arbeiten könnten. Der am Dienstagabend von Bundeskanzler Olaf Scholz, Finanzminister Christian Lindner und Vizekanzler Robert Habeck abgestimmte Entwurf liegt dem ARD-Hauptstadtstudio vor. Er enthält darüber hinaus verschiedene Abschiebeerleichterungen und weniger Geld für Bewohner von Erstaufnahmeeinrichtungen.

Die Spitzenverbände der Kommunen hatten erstmals im September 2022 beklagt, dass Unterbringungskapazitäten erschöpft und die Finanzierung nicht gedeckt sei. Auch die soziale Infrastruktur wie Schulen und Kitas kämen an ihre Grenzen. Seitdem hat es mehrere Treffen zwischen Bund, Ländern und Kommunen gegeben, die aber für Letztere weitestgehend nicht zufriedenstellend verliefen.

Nach dem letzten Gipfel im Mai hatte der Bund erklärt, bis November die Asylfinanzierung neu regeln zu wollen. Zuletzt hatte es dabei laut Niedersachsens Ministerpräsident, SPD-Politiker Stephan Weil, Fortschritte gegeben.

Gespräche zwischen dem Kanzler und den Länderchefs sind bislang für den 6. November geplant.

Birthe Sönnichsen, ARD Berlin, tagesschau, 11.10.2023 15:47 Uhr

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichteten die tagesthemen am 11. Oktober 2023 um 22:15 Uhr.