150.000 Euro aus den Niederlanden AfD gibt weitere Großspende zu
Beim AfD-Kreisverband von Fraktionschefin Weidel ist Anfang 2018 offenbar eine weitere Auslandsspende in Höhe von 150.000 Euro eingegangen. Diesmal von einer niederländischen Stiftung. Das Geld wurde zurücküberwiesen.
Im AfD-Kreisverband der Co-Fraktionschefin im Bundestag, Alice Weidel, ist Anfang 2018 offenbar eine weitere, bisher unbekannte Auslandsspende eingegangen - in Höhe von 150.000 Euro von einer niederländischen Stiftung namens "Identiteit Europa". Zunächst hatte die AfD angegeben, es handle sich um eine belgische Stiftung. WDR, NDR und "Süddeutsche Zeitung" hatten von der Spende bereits am vergangenen Wochenende erfahren und Alice Weidel am Mittwoch um Stellungnahme gebeten. Daraufhin reagierte die Bundesgeschäftsstelle der Partei jetzt mit einer Pressemitteilung.
Demnach informierte der Bundesgeschäftsführer an diesem Dienstag die Bundestagsverwaltung über den Sachverhalt. Eingegangen sei das Geld auf demselben Konto wie die mutmaßlich illegale Parteispende aus der Schweiz am 13. Februar 2018. Im Mai 2018 ist das Geld nach Angaben aus Parteikreisen zurücküberwiesen worden - nach einer umfangreichen juristischen Prüfung, wie die Bundesgeschäftsstelle beteuert.
Das Geld wurde zurücküberwiesen
Geprüft worden sei unter anderem, ob es für eine Stiftung aus dem Ausland einen Ausnahmetatbestand gebe, was offenbar der Fall gewesen wäre. Dennoch habe man das Geld am 9. Mai zurücküberwiesen, weil der KV Bodensee "weder die Spenderidentität noch die Spendermotivation zweifelsfrei feststellen" konnte, heißt es in der Pressemitteilung. Der baden-württembergische Landesschatzmeister sowie Landeschef Ralf Özkara wussten auf Anfrage nichts von der Spende. Kral sagte, er sei in keine juristische Prüfung eingebunden worden.
Unter Druck: AfD-Fraktionschefin Alice Weidel
Ein Kontoauszug des AfD-Kreisverbands Bodenseekreis, den NDR und WDR und SZ einsehen konnten, zeigt zum 21. März 2018 einen Kontostand in Höhe von 255.000 Euro. Neun Monate früher, also im Sommer 2017, lagen nur knapp 1000 Euro auf dem Unterkonto, das für Wahlkampfzwecke dienen sollte.
Anschließend ging eine in 18 Tranchen gestückelte Spende aus der Schweiz in Höhe von etwa 130.000 Euro ein, von dem Geld wurden im Oktober 2017 Anwaltskosten in Höhe von 16.000 Euro beglichen, somit blieben im Herbst etwa 114.000 Euro übrig. Ende des Jahres zeigte der Kontostand etwa 107.000 Euro - zu wenig, um die Schweizer Spende im April zurückzuzahlen.
Parteispenden aus dem EU-Land Niederlande sind grundsätzlich nicht rechtswidrig, allerdings müssen Spenden in Höhe von mehr als 50.000 Euro grundsätzlich der Bundestagsverwaltung gemeldet werden.
130.000 Euro aus der Schweiz
NDR, WDR und SZ hatten am Wochenende erstmals über die 130.000-Euro-Spende aus der Schweiz berichtet. Sie ging an die AfD, war aber mit dem Hinweis "Wahlkampfspende Alice Weidel" versehen. Sie stammt von einem Unternehmen namens PWS Pharmawholesale International AG, das seinen Sitz heute in Zürich hat.
Der Verwaltungsrat der Firma erklärte, der Geschäftsführer von PWS habe das Geld "treuhänderisch" im Auftrag eines "Geschäftsfreundes" überwiesen. Wer dieser Spender ist, bleibt unklar.
Spenden aus der Schweiz an deutsche Parteien sind nach deutschem Recht illegal. Die AfD hätte die Spende an die Bundestagsverwaltung melden müssen, unterließ dies aber. Weidel, die im Kreisverband Bodenseekreis als AfD-Spitzenkandidatin zur Bundestagswahl angetreten war, räumte auf Anfrage ein, dass sie seit September 2017 von der Spende wusste. Die Staatsanwaltschaft Konstanz will nun Ermittlungen gegen sie einleiten wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Parteiengesetz.
Einem Anfangsverdacht gegen Abgeordnete darf eine Staatsanwaltschaft jederzeit nachgehen. Auch vor Ermittlungsverfahren sind Abgeordnete keineswegs automatisch geschützt. Nur muss vorher auf jeden Fall der Bundestagspräsident informiert werden. Dann läuft eine 48-Stunden-Frist, plus Sonn- und Feiertage, in der der Bundestag Stopp sagen könnte. Kommt keine Reaktion aus Berlin, darf ermittelt und angeklagt werden.
Bei den weiteren Schritten, etwa Durchsuchungen oder Haft, muss der Bundestag im Einzelfall zustimmen. Pro Wahlperiode, so das langjährige Mittel, gibt es etwa ein Dutzend Immunitätsfälle.
Unangetastet bleiben Abgeordnete dagegen für alles, was sie im Bundestag sagen oder wie sie abstimmen, der Fachbegriff dafür lautet: "Indemnität". Einzige Ausnahme: Verleumnderische Beleidigung kann strafrechtlich verfolgt werden, wenn der Bundestag die Immunität aufhebt.