AfD-Parteispende Gauland nimmt Weidel in Schutz
Im Fall der Großspende aus der Schweiz an die AfD hat sich Fraktionschef Gauland hinter seine Co-Vorsitzende Weidel gestellt. Sie müsse sich keine Vorwürfe machen. Die Quelle der Spende wird immer undurchsichtiger.
In der Affäre um eine möglicherweise illegale Parteispende aus der Schweiz hat AfD-Fraktionschef Alexander Gauland seine Co-Vorsitzende Alice Weidel in Schutz genommen. "Ich glaube nicht, dass sie sich Vorwürfe machen muss", sagte er der "Bild"-Zeitung. Falsch gehandelt habe offensichtlich ein Schatzmeister der Partei.
Gauland räumte ein, dass das Geld vielleicht "zu spät" zurückgezahlt worden sei. Er verwies aber auch darauf, dass mit der Rücküberweisung der Spende gehandelt worden sei, "wenn auch vielleicht etwas später, als zwingend notwendig gewesen wäre".
Anonymer Hintermann soll Quelle der Spende sein
Nach Recherchen von WDR, NDR und "Süddeutscher Zeitung" flossen insgesamt mehr als 132.000 Euro in 18 Einzelspenden von der Schweizer Pharmafirma PWS an den AfD-Kreisverband Bodensee, in dem Weidel für den Bundestag antrat und noch Vize-Vorsitzende ist. Als Verwendungszweck war jeweils angegeben:"Wahlkampfspende Alice Weidel".
Gestern hatte der Verwaltungsrat der PWS erklärt, dass der Geschäftsführer der Pharmafirma die Überweisung "treuhänderisch für einen Geschäftsfreund" erledigt habe. Dabei sei ihm nicht einmal klar gewesen, dass es sich um ein Konto der AfD handelte. "Wir haben einfach die Kontonummer bekommen und den Text Wahlspende für Frau Weidel."
Daraufhin habe die Pharmawholesale die Spenden jeweils weiter geleitet. Der PWS-Chef habe damit nur einem Geschäftsfreund einen Gefallen tun wollen, so der Verwaltungsrat. Wer dieser "Geschäftsfreund" sei, könne er nicht sagen.
Spenden von außerhalb der EU unzulässig
Die Bundestagsverwaltung erklärte auf Anfrage, dass Parteispenden aus Ländern außerhalb der Europäischen Union "grundsätzlich nicht angenommen werden dürfen". Unzulässige Parteispenden müssten "unverzüglich" zurückgeleitet oder an den Bundestagspräsidenten abgeführt werden. "Unverzüglich heißt ohne schuldhafte Verzögerung", wie die Bundestagsverwaltung mitteilt.
Ob die AfD dies getan hat, ist mehr als fraglich. Die Partei hatte das Geld aus der Schweiz von Juli bis September 2017 bekommen, aber erst am 13. April 2018 zurückgezahlt. In der Zwischenzeit wurden im Oktober 2017 von dem Konto zum Beispiel Rechnungen der Anwaltskanzlei Höcker in Höhe von rund 16.000 Euro beglichen.
Weidel sieht keine Schuld bei sich
AfD-Fraktionschefin Alice Weidel räumt dies auf Nachfrage auch ein und teilt mit: "Zu dem Zeitpunkt ging die Kreisschatzmeisterin aufgrund der Auskunft des Landesschatzmeisters jedoch von einem vollkommen unproblematischen Spendeneingang aus."
Alice Weidel erklärte, sie habe auf den richtigen Umgang des AfD-Schatzmeisters mit der Spende vertraut.
Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe, er könne das Verhalten von Weidel in der Angelegenheit nicht verstehen. Verantwortliche in der Partei "dürften gewusst haben, dass Parteispenden aus dem außereuropäischen Ausland entweder sofort zurückzuweisen oder aber unverzüglich dem Bundestagspräsidenten auszuhändigen sind".
Kubicki geht davon aus, dass der AfD eine Strafe von bis zu 390.000 Euro droht, falls der Bundestag die Zahlung und den Umgang der AfD damit als Gesetzesverstoß ansehen sollte.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Carsten Schneider, äußerte derweil Zweifel an Weidels Aufklärungswillen. "An den hohen moralischen Maßstäben, die die AfD und Frau Weidel gern an andere anlegen, müssen sie sich nun selbst messen lassen", sagte Schneider dem "Handelsblatt".