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Fragen und Antworten Wann sind Parteispenden illegal?

Stand: 12.11.2018 16:37 Uhr

Der AfD droht ein Spendenskandal, da sie eine mutmaßlich illegale Großspende angenommen hat. tagesschau.de erklärt, wann Parteispenden legal sind und was im Falle der AfD wohl falsch gelaufen ist.

Von Sandra Stalinski, ARD-aktuell

Wer darf in welcher Höhe Geld an Parteien spenden?

Grundsätzlich gilt: Parteien sind berechtigt, Spenden anzunehmen - und zwar in unbegrenzter Höhe. Spenden dürfen sowohl einzelne Personen als auch Unternehmen und Wirtschaftsverbände. Die Kriterien dafür sind im Parteiengesetz in Paragraf 25 geregelt.

Wann sind Parteispenden illegal?

Verboten sind zum Beispiel Spenden aus Ländern außerhalb der Europäischen Union, wenn sie die Höhe von 1000 Euro überschreiten. Es sei denn, es handelt sich um Geld eines deutschen oder EU-Staatsbürgers beziehungsweise eines Unternehmens, dessen Anteile zu mehr als 50 Prozent in deutscher Hand oder EU-Hand sind.

Ebenfalls verboten sind beispielsweise Spenden von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Parteifraktionen, gemeinnützigen Einrichtungen oder Unternehmen, die zu mehr als einem Viertel der Öffentlichen Hand gehören bzw. von ihr betrieben werden. So sollen Interessenskonflikte verhindert werden, beziehungsweise eine doppelte Begünstigung: Denn beispielsweise politische Stiftungen erhalten ja Geld vom Staat. Wenn davon dann wieder etwas an Parteien fließen dürfte, würde die Partei indirekt mehrfach staatliche Finanzhilfe erhalten.

500 Euro Geldscheine

Parteispenden sind in Deutschland in unbegrenzter Höhe erlaubt.

Grundsätzlich verboten sind außerdem anonyme Spenden. Zumindest dann, wenn sie die Summe von 500 Euro übersteigen. Dann muss zumindest der Partei, die die Spende erhält, der Name des Spenders bekannt sein. Auch Spenden, "bei denen es sich erkennbar um die Weiterleitung einer Spende eines nicht genannten Dritten handelt", sind verboten.

Außerdem dürfen Spenden nicht zweckgebunden sein. Verboten sind sie laut §25 dann, wenn sie "erkennbar in Erwartung oder als Gegenleistung eines bestimmten wirtschaftlichen oder politischen Vorteils gewährt werden".

Was gilt es bei Parteispenden zu beachten?

Ab einer Höhe von 10.000 Euro jährlich müssen Spenden im Rechenschaftsbericht einer Partei auftauchen, inklusive Name und Anschrift des Spenders. Das Problem hierbei ist allerdings, dass die Rechenschaftsberichte meist mit sehr großer zeitlicher Verzögerung von ein bis zwei Jahren erscheinen.

Eine sofortige Meldepflicht gilt bei Spenden über 50.000 Euro:

Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50.000 Euro übersteigen, sind dem Präsidenten des Deutschen Bundestages unverzüglich anzuzeigen. Dieser veröffentlicht die Zuwendung unter Angabe des Zuwenders zeitnah als Bundestagsdrucksache." (§25, Absatz 3 Parteiengesetz)

Weiter heißt es: Unzulässige Spenden "sind von der Partei unverzüglich, spätestens mit Einreichung des Rechenschaftsberichts für das betreffende Jahr an den Präsidenten des Deutschen Bundestages weiterzuleiten".

Wie ist die aktuell diskutierte Spende an die AfD zu bewerten?

Die AfD hat sich mutmaßlich an mehreren Stellen nicht korrekt verhalten: Zum einen stammt die Spende von einem Unternehmen aus der Schweiz, und zwar einer Pharmafirma aus Zürich. Der Parteienrechtler Martin Morlok sagt daher: "Es ist fraglos eine illegale Parteispende, weil sie aus dem Nicht-EU-Ausland kommt." Der Gesetzgeber verbiete solche Auslandsspenden, weil er "nicht wolle, dass aus dem Ausland mit Finanzmitteln politische Strippen gezogen werden", so Morlok gegenüber WDR, NDR und "Süddeutscher Zeitung".

Zum anderen übersteigt die Spende an die AfD mit insgesamt 130.000 die Grenze von 50.000 Euro. Das Parteiengesetz spricht hier zwar von Spenden, "die im Einzelfall die Höhe von 50.000 Euro nicht übersteigen" dürfen. Allerdings legt die Bundestagsverwaltung das dahingehend aus, dass das auch auf gestückelten Spendenbetrag zutrifft, wenn er auf einem einheitlichen Spendenentschluss der zuwendenden Person beruht.

Im Fall der AfD-Spende dürfte das zutreffen, da die vielen Einzelspenden von meist 9000 Schweizer Franken alle den gleichen Betreff "Wahlkampfspende Alice Weidel" hatten. Auch Parteienrechtler Morlok legt sie deshalb als illegal aus: Man habe hier offenbar mit krimineller Energie gehandelt, um die Meldepflicht zu umgehen, glaubt er.

Welche Konsequenzen drohen der AfD?

Die Bundestagsverwaltung will der Sache nun nachgehen. Sie hat bereits den Bundesverband der AfD um eine Stellungnahme gebeten, wie sie dem ARD-Hauptstadtstudio mitteilt. Sollte sie zu dem Schluss kommen, dass es sich um eine unzulässige Spende handelt, drohen der AfD womöglich hohe Strafzahlungen.

Denn die AfD hat zwar von den insgesamt 130.000 Euro, die sie in mehreren Tranchen zwischen Juli und September 2017 erhalten hat, 124.000 Euro zurückgezahlt. Allerdings mit deutlicher Verzögerung, nämlich im April 2018. Die Bundestagsverwaltung teilt dazu mit:

Unzulässige Parteispenden müssen entweder unverzüglich zurückgeleitet oder an den Bundestagspräsidenten abgeführt werden. Unverzüglich heißt ohne schuldhafte Verzögerung.
AfD-Fraktionschefin Alice Weidel

Die Großspende ging an den Kreisverband der AfD-Fraktionschefin Alice Weidel.

Auch Parteienrechtler Morlok hält die verspätete Rückzahlung deshalb für einen weiteren schweren Fehler der AfD: Zum einen, weil sie die Spende nicht sofort zurück überwiesen hat, zum anderen, weil sie das nicht an den Bundestagspräsidenten, sondern an den Spender überwiesen hat. Da das Geld erst nach einem halben Jahr zurückgezahlt wurde, könnte die Spende auch als unentgeltliches Darlehen gesehen werden.

Gab es auch bei anderen Parteien Fälle von illegalen Spenden?

Der wohl bekannteste Fall einer illegalen Parteispende ist die CDU-Parteispendenaffäre in den 1990er-Jahren. Der langjährige Kanzler und CDU-Vorsitzende Helmut Kohl räumte nach der Aufgabe seiner Ämter Ende 1999 lediglich ein, von 1993 bis 1998 nicht ausgewiesene Parteispenden in Höhe von etwa zwei Millionen D-Mark (knapp eine Million Euro) angenommen zu haben. Die Namen der angeblichen Spender verschwieg er unter Berufung auf ein gegebenes Ehrenwort.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichteten die tagesthemen am 11. November 2018 um 22:45 Uhr. Am 12. November 2018 berichtete tagesschau24 um 17:15 Uhr.