AfD-Spendenaffäre Staatsanwaltschaft will gegen Weidel ermitteln
Wegen dubioser Spenden aus der Schweiz strebt die Staatsanwaltschaft Konstanz Ermittlungen gegen AfD-Fraktionschefin Weidel und weitere AfD-Mitglieder an. Es gehe um den möglichen Verstoß gegen das Parteiengesetz.
In der Affäre um eine Großspende für den Bundestagswahlkampf von Alice Weidel will die Staatsanwaltschaft wegen Verstoßes gegen das Parteiengesetz gegen die AfD-Fraktionschefin ermitteln. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft besteht der Anfangsverdacht eines Verstoßes gegen Paragraf 31d des Parteiengesetz. Überdies liege seit Dienstag eine Anzeige gegen Weidel in dieser Sache vor, erklärte die Behörde weiter. Bei Verstößen gegen den Paragrafen, in dem es um Parteispenden geht, drohen Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen.
Frist von 48 Stunden
Die Behörde sei wegen der Medienberichterstattung zur Parteispende und wegen einer Strafanzeige verpflichtet, den Vorwürfen nachzugehen. Es sei aber nicht klar, ob tatsächlich eine Straftat vorliege. Laut einem Beschluss des Bundestags ist der Start eines Ermittlungsverfahren gegen Abgeordnete wegen Straftaten in der Regel jederzeit möglich - die parlamentarische Immunität Weidels muss für die Ermittlungen also nicht eigens aufgehoben werden.
Allerdings kann ein Ermittlungsverfahren erst eingeleitet werden, wenn zuvor Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble und Weidel selbst informiert wurden und eine Frist von 48 Stunden verstrichen ist. Die Schreiben dazu seien am Mittwoch versandt worden, erklärte die Konstanzer Staatsanwaltschaft. Erst vor der Erhebung einer Klage gegen Weidel müsste der Bundestag die Immunität der AfD-Fraktionschefin aufheben.
132.000 Euro gestückelt in 18 Tranchen
Die Staatsanwaltschaft bezieht sich auf Medienberichte, wonach im Vorfeld der Bundestagswahl 2017 ein Schweizer Unternehmen Überweisungen an den AfD-Kreisverband Bodensee getätigt hatte, wo Weidel ihren Wahlkreis hat. Es handelte sich laut WDR, NDR und "Süddeutscher Zeitung" um mehr als 132.000 Euro gestückelt in 18 Einzelspenden.
"Als Zweck der Zahlungen sei jeweils 'Wahlkampfspende Alice Weidel' angegeben worden", teilte die Behörde in Konstanz in einer Pressemitteilung mit. Spender sei ein in Zürich ansässiges Unternehmen. Der Verwaltungsrat der Firma habe erklärt, dass das Geld in Tranchen "treuhänderisch für einen Geschäftsfreund" überwiesen worden sei.
Weidel hatte im Wahlkampf unter anderem Geld für eine Kampagne in sozialen Medien ausgegeben. Dazu gehörte auch eine Anzeige, die bei Facebook geschaltet wurde. Der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" bestätigte der AfD-Fraktionssprecher, dass das Geld verwendet wurde, um Anwaltsrechnungen zu bezahlen und den Wahlkampf in den sozialen Medien zu finanzieren. Demnach schickte ein Kölner Medienanwalt, der von Weidel beauftragt worden sei, gegen Journalisten vorzugehen, seine Rechnungen an die Bundesgeschäftsstelle AfD. Von dort seien sie mit Weidels Einverständnis an den Kreisverband Bodensee weitergeleitet worden, wo die Kreisgeschäftsführerin mit der Bearbeitung von Weidels Rechnungen betraut war. Die Geschäftsführerin sei ebenso wie Weidel davon ausgegangen, dass die Spenden aus der Schweiz ordnungsgemäß seien.
Für die Zahlungen wurde demnach ein Unterkonto verwendet, auf dem die mehr als 132.000 Euro aus der Schweiz lagerten. Dieses Unterkonto sei geschaffen worden, um die Wahlkampfausgaben von den übrigen Ausgaben des Kreisverbandes zu trennen.
Parteispenden aus Nicht-EU-Staaten sind in dieser Höhe grundsätzlich illegal. Weidel weist eine Verantwortung für den Vorgang zurück.
Weidel ist Fraktionsvorsitzende der AfD im Bundestag, Beisitzerin im Bundesvorstand der Partei und stellvertretende Vorsitzende des Kreisverbands. Der Bundesvorstand will dem Vernehmen nach am Freitag über die Angelegenheit beraten.