Beschluss des EU-Parlaments Mehr Schutz für Whistleblower
Das Europaparlament hat sich für einen besseren Schutz von Whistleblowern ausgesprochen. Die neuen Vorgaben sollen Informanten unter anderem vor Vergeltung bewahren - haben allerdings noch Lücken.
Es geht um Steuerhinterziehung, es geht um Korruption, es geht um großangelegten Betrug. Vieles, was in den letzten Jahren ans Licht gekommen ist, was die Öffentlichkeit teils noch bis heute aufwühlt, das hätte es ohne mutige Hinweisgeber, ohne Whistleblower, wohl so nicht gegeben. Wohl manches würde wohl noch immer im Verborgenen ablaufen.
Egal ob Dieselgate, die Luxemburg-Leaks oder auch die Panama-Papers. Das Problem war bislang nur immer: Whistleblower, die auf Missstände hinweisen wollten, standen mitunter mit einem Bein im Gefängnis, konnte man sie doch mancherorts wegen Geheimnisverrats belangen.
Das wird sich nun ändern, bekräftigt EU-Justizkommissarin Vera Jourova immer wieder. "Wir geben damit eine rechtsverbindliche Garantie. Wenn ein Hinweisgeber einen Missstand öffentlich macht, schützen wir ihn vor Vergeltungsmaßnahmen. Etwa davor, dass er seinen Job verliert oder auch vor der Rache der Chefs."
Jahrelanges Ringen
Doch bis es soweit war, gab es ein jahrelanges Ringen zwischen den Regierungen der 28 Mitgliedsstaaten, der EU-Kommission und dem Europaparlament. Viele Gegner befürchteten ein bürokratisches Monster. Herausgekommen ist nun ein mehrstufiges Verfahren.
Wer immer einen Missstand in seinem Zuständigkeitsbereich entdeckt, egal ob Arbeitnehmer, Beamter, Selbstständiger oder Praktikant, für den gilt künftig: "Zunächst muss ein Whistleblower im eigenen Unternehmen oder seiner Behörde Meldung machen", erklärt Grünen-Experte Sven Giegold. "Wenn es allerdings Hinweise gibt, dass das nicht zum Erfolg führen kann, dann darf man sich auch direkt an die Aufsichtsbehörde wenden." Wenn Gefahr im Verzug ist oder es sich um ein besonders schweres Vergehen handelt, dürfe man sich auch direkt an die Medien wenden.
Nur für EU-Recht gültig
Die neue Richtlinie hat allerdings einen kleinen Pferdefuß. Sie gilt nur für alle Fragen, die das EU-Recht betreffen, zum Beispiel Geldwäsche, Unternehmensbesteuerung, große Teile des Gesundheits- und Verbraucherschutzes, Umweltfragen oder auch bei öffentlichen Aufträgen, die mit europäischen Fördergeldern unterstützt werden. Will heißen: Die Mitgliedsstaaten können die neuen Regeln auch auf ihre nationale Politik anwenden, müssen es aber nicht.
"Das ist auf jeden Fall eine große Rechtsverbesserung im Vergleich zum Status Quo. Aber ist das ideal?", fragt auch Giegold. "Ich glaube, nein, denn es gibt noch immer viele Hinweisgeber an Journalistinnen und Journalisten, die damit nicht geschützt sind. Wir hätten uns auch vorstellen können, dass man da noch weitergeht." Aber immerhin sei das Ganze im Vergleich zur deutschen Rechtslage ein großer Fortschritt.
Bislang gewährten nur zehn der 28 EU-Mitgliedsstaaten Whistleblowern umfassenden Schutz. Spätestens in zwei Jahren, wenn aus der europäischen Richtlinie nationale Gesetze geworden sein müssen, wird sich das ändern.