Wegen Funklöchern Handynetzbetreibern droht Bußgeld
Funklöcher sind in bestimmten Regionen Deutschlands nach wie vor ein beständiges Ärgernis. Die Bundesnetzagentur wirft den Handynetzbetreibern Versäumnisse vor - und hat deshalb ein Bußgeldverfahren eröffnet.
Die Bundesnetzagentur geht mit Bußgeldverfahren gegen Deutschlands Handynetzbetreiber Deutsche Telekom, Telefónica Deutschland (O2) und Vodafone vor. Man habe dies "wegen schuldhafter nicht rechtzeitiger vollständiger Erfüllung der Versorgungsauflagen" getan, heißt es in einem Schreiben der Behörde, das tagesschau.de vorliegt. Zuerst hatte die Nachrichtenagentur dpa darüber berichtet.
"Weiße Flecken" und Defizite bei Tunneln
Konkret geht es um 500 4G-Funklöcher, in denen keiner der drei Netzbetreiber einen Empfang von 100 Megabit pro Sekunde ermöglicht. Diese "weißen Flecken" hätten zum Jahreswechsel 2022/23 verschwunden sein müssen, die Firmen hätten dort neue Funkstationen bauen müssen. Dazu hatten sie sich in der Frequenzauktion von 2019 verpflichtet.
Doch Telekom, Vodafone und Telefónica Deutschland schafften das nicht bei allen. Außerdem haben die Anbieter noch in einigen Bundesstraßen-Tunneln kein gutes Netz, obwohl es vorgeschrieben ist - auch das ist Gegenstand der Verfahren.
Telekom, Vodafone und O2 drohen auch Zwangsgelder
Das Bußgeldverfahren gegen die drei Handynetzbetreiber war schon im September eröffnet worden, war aber öffentlich bisher nicht bekannt. Die Firmen können nun Stellungnahmen abgeben. Entschieden wird im kommenden Jahr. In separaten, zeitgleich eingeleiteten Verfahren drohen den Unternehmen zudem sogenannte Zwangsgelder.
Es ist das erste Mal, dass die Bonner Behörde zu solch drastischen Mitteln greift. Selbst bei den deutlichen Verfehlungen von O2 nach der Auktion von 2015 hatte es die Behörde bei Ermahnungen belassen.
Handynetzbetreiber verteidigen sich
Die Netzbetreiber sind hingegen der Ansicht, nicht gegen die Ausbauauflagen verstoßen zu haben. Sie berufen sich auf eine Ausnahmeregel: Dort, wo der Ausbau aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen nicht möglich war - etwa, weil niemand ein Grundstück vermieten wollte, auf dem ein Funkmast aufgestellt werden kann - gilt die Auflage auch ohne Netz als erfüllt.
Allerdings ist die Netzagentur der Ansicht, dass diese Begründung in einigen Fällen nicht greift - und dass mancherorts eben doch Antennen hätten installiert werden können.
Signal an die Branche
Branchenkreisen zufolge ist die Zahl der Verfehlungen sehr gering. Sollten am Ende Bußgelder verhängt werden, dürften diese entsprechend niedrig sein. Die Verfahrenseröffnung wird eher als Signal an die Branche verstanden, sich beim Ausbau mehr anzustrengen und Versorgungsauflagen lückenlos einzuhalten.
Dass dies der Bonner Behörde nun verstärkt ein Anliegen ist, könnte auch an Klaus Müller liegen: Der frühere Chef des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen ist seit 2022 Präsident der Netzagentur. In seiner neuen Funktion setzt er sich weiter stark für Verbraucherbelange ein.
Lob von Verbraucherschützer und Politikern
Bundespolitiker und Verbraucherschützer reagierten positiv auf die Einleitung der Bußgeldverfahren. Lob kam etwa vom FDP-Bundestagsabgeordnete Reinhard Houben und vom Sozialdemokraten Johanes Schätzl. Der CSU-Politiker Reinhard Brandl nannte die Verfahrenseinleitung "absolut richtig".
Auch der Verbraucherschützer Felix Flosbach begrüßt die härtere Gangart der Netzagentur. Wenn die Behörde die Netzauflagen nun strenger kontrolliere und Vergehen ahnde, helfe das Verbraucherinnen und Verbrauchern - "heute und in Zukunft".