Streit mit EU um Beihilfen Deutsche Post erringt Teilerfolg
Seit Jahren streiten die Deutsche Post und die EU-Kommission um die Zulässigkeit von staatlichen Beihilfen. Nun konnte die Post vor dem EU-Gericht in Luxemburg einen weiteren Teilerfolg erzielen.
"Dies ist ein wichtiger Etappensieg für die Deutsche Post." Alexander Edenhofer, Sprecher der Deutschen Post, zeigt sich am Freitag nach der Gerichtsentscheidung erleichtert: "Das Gericht bestätigt damit unsere Rechtsauffassung."
In dem Rechtsstreit, der mittlerweile 16 Jahre dauert, geht um die Frage, ob die Deutsche Post zu Unrecht staatliche Beihilfen bekommen hat. Die EU-Kommission in Brüssel geht davon aus. Sie hatte bereits 2002 angemahnt, dass Deutschland der Deutschen Post eine unzulässige Beihilfe in Höhe von 572 Millionen Euro gewährt habe, die das Unternehmen zurückzahlen müsse.
2007 ging die EU-Kommission noch einen Schritt weiter: Sie dehnte ihr Beihilfe-Prüfverfahren aus, nahm Beamtenpensionen, staatliche Bürgschaften und Transfers bei der Deutschen Post ins Visier. Das Ziel war es, herauszufinden, ob das Unternehmen über den strittigen Betrag von 572 Millionen Euro weitere Beihilfen vom Staat erhalten habe.
Rechtsstreit ist noch nicht entschieden
Diese Entscheidung der Kommission von 2007 hat das EU-Gericht nun für nichtig erklärt. Die Richter sind der Ansicht, dass die Brüsseler Behörde damals ihr Prüfverfahren gegen die Deutsche Post über staatliche Beihilfen nicht hätte ausweiten dürfen. Nach einer anderen erfolgreichen Klage des Unternehmens in dem Rechtsstreit hätte die Kommission ihre Entscheidung aus dem Verfahren von 2002 widerrufen oder aufheben müssen.
Für die Deutsche Post ist das heutige Urteil jedoch nur ein Teilerfolg, wie Edenhofer einräumt. Das eigentliche Beihilfeverfahren laufe nach wie vor weiter. Man sei aber optimistisch, dass Europäische Gerichte die Position der Deutschen Post teilen werden, "dass der Beihilfebeschluss der EU-Kommission rechtswidrig ist." Ein endgültiges Urteil wird frühestens Ende nächsten Jahres erwartet.