Empfehlung der Pflegekommission Deutlich höhere Mindestlöhne in der Pflege
In der Altenpflege soll es im kommenden Jahr deutlich höhere Mindestlöhne geben. Das Arbeitsministerium will eine entsprechende Empfehlung der Pflegekommission in zwei Stufen umsetzen.
Der Mindestlohn im Pflegebereich soll deutlich steigen. Im Lauf des kommenden Jahres sollen Pflegehilfskräfte 16,10 Euro pro Stunde erhalten. Die Mindestlöhne für die Beschäftigten in der Altenpflege sollen je nach Qualifizierungsgrad der Beschäftigten auf 16,10 Euro bis 20,50 Euro pro Stunde angehoben werden. Das entspricht Steigerungen von bis zu 14 Prozent.
Auf eine entsprechende Empfehlung einigte sich die paritätisch besetzte Pflegekommission einstimmig, wie die Bundesministerien für Gesundheit und Arbeit mitteilten.
Minister will Empfehlung umsetzen
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) begrüßte die Empfehlung: "Wir werden diese Mindestlohnerhöhung per Verordnung umsetzen und damit einen nahtlosen Übergang von der jetzt geltenden Verordnung zur neuen schaffen." Die Anhebung soll in zwei Schritten erfolgen, zum 1. Mai 2024 und dann zum 1. Juli 2025. "Die Pflegerinnen und Pfleger müssen anständig bezahlt werden, denn gute Löhne helfen auch gegen den Fachkräftemangel", so Heil.
"Jeder, der in seiner Familie - ich habe das auch - Pflegesituationen erlebt hat, weiß, dass Pflegekräfte nicht nur hart arbeiten, sondern das auch unter sehr schwierigen Bedingungen", sagte Heil. "Deshalb müssen wir dafür sorgen, dass die Pflegekräfte möglichst lange gesund, motiviert und zu guten Arbeitsbedingungen arbeiten können."
Zudem sprach sich Pflegekommission dafür aus, dass Beschäftigte in der Altenpflege einen Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus in Höhe von jeweils neun Tagen pro Kalenderjahr - bei einer Fünf-Tage-Woche - erhalten. Die Tarifempfehlung soll eine Laufzeit bis 30. Juni 2026 haben.
"Das Äußerste des Leistbaren"
Die Pflege-Arbeitgeber befürchten durch die empfohlene Tarifanhebung hohe finanzielle Belastungen. Die Erhöhung stelle "das Äußerste des Leistbaren für die ohnehin massiv belasteten Betriebe" dar, erklärte der Vorsitzende des Pflege-Arbeitgeberverbands (bpa), Rainer Brüderle. "Jahrelange deutliche Lohnzuwächse und die Tariftreueregelung in der Altenpflege lassen die Pflegekommission als einen Anachronismus einer vergangenen Zeit erscheinen", kritisierte Brüderle, der selbst Mitglied der Kommission ist.
Die Pflegebranche leidet unter Personalmangel. Examinierte Pflegefachkräfte verdienen in der Regel deutlich mehr als den Pflegemindestlohn.
Im Haushalt gilt der allgemeine Mindestlohn
Der Pflegemindestlohn gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Pflegebetrieben - nicht hingegen für private Haushalte als Arbeitgeber: Hier gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn. Die Pflege-Mindestlöhne liegen deutlich über dem allgemeinen Mindestlohn. Dieser liegt aktuell bei 12,00 Euro und soll zum Jahreswechsel auf 12,41 Euro steigen. Pflegehilfskräfte erhalten derzeit 13,90 Euro, ab Dezember 14,15 Euro.