Euro-Rettungskurs der EZB vor Gericht Viele Köpfe, viele Meinungen
Hat die EZB mit ihrer Ankündigung, unbegrenzt Staatsanleihen von Krisenländern kaufen zu wollen, ihre Kompetenzen überschritten? Vor dem Verfassungsgericht fand heute Tag eins der Anhörung statt. Dabei trafen viele Köpfe und gegensätzliche Positionen aufeinander.
Das Bundesverfassungsgericht hat sich erneut mit dem Kurs der Euro-Retter befasst. Im Zentrum der Verhandlung in Karlsruhe steht die Frage, ob die Europäische Zentralbank (EZB) ihre Kompetenzen überschritten hat. Die EZB hatte beschlossen, unter Bedingungen notfalls unbegrenzt Anleihen von Krisenstaaten zu kaufen. Aktiv geworden sind die Währungshüter in diesem Rahmen bisher nicht.
Der Senat gab zunächst den Beschwerdeführern Gelegenheit zu einer Stellungnahme. Neben Finanzminister Wolfgang Schäuble sind auch Bundesbank-Präsident Jens Weidmann, der das Programm ablehnt, und der deutsche Vertreter im EZB-Direktorium, Jörg Asmussen, der für die Anleihenkäufe plädiert, nach Karlsruhe gekommen. Für die mündliche Verhandlung hat das Bundesverfassungsgericht zwei Tage anberaumt.
Weidmann: "Unbegrenzte Mittel nicht möglich"
Weidmann warnte vor der "Vergemeinschaftung von Solvenzrisiken" über die Bilanz der Europäischen Zentralbank. Dies wäre "problematisch", sagte Weidmann. Sollte sich die Staatsschuldenkrise erneut zuspitzen, wäre es an den Mitgliedstaaten zu entscheiden, ob sie dieser mit gemeinsamer Haftung oder Koordinierung ihrer Wirtschafts- und Finanzpolitik begegnen müssten. Solche Änderungen müssten zudem ausreichend legitimiert sein. "Im Rahmen unseres Mandats sind unbegrenzte Mittel nicht möglich."
Asmussen: EZB hat handeln müssen
EZB-Direktor Asmussen beschrieb bei der Verhandlung die Lage in der Euro-Zone im Sommer vergangenen Jahres als dramatisch. Durch den übertriebenen Anstieg der Zinsen auf Staatsanleihen südlicher Euro-Staaten habe der Leitzins seine Funktion verloren gehabt, sagte Asmussen. Neben einer erheblichen Kreditklemme und einem gravierenden Wirtschaftseinbruch habe Deflation gedroht. Die Notenbank habe handeln müssen, um das unfreiwillige Auseinanderbrechen der Währungsunion zu verhindern.
Von den Anleihekäufen könnten keine Inflationsgefahren ausgehen, ergänzte der EZB-Direktor. Sollte es jemals zu Verlusten bei der EZB kommen, wären diese nicht sofort und vollumfänglich von den Mitgliedstaaten auszugleichen. Im Rahmen des Programms, das bisher nicht genutzt werden musste, würde die EZB Anleihen mit Laufzeiten von bis zu drei Jahren ankaufen. Sollte ein Staat seine Schuldpapiere allesamt auf diese kurzen Laufzeiten umstellen, würde die EZB darauf reagieren. Mit Blick auf den Vorwurf, die EZB überschreite ihr geldpolitisches Mandat, ergänzte Asmussen, das Institut sei sich der Grenzen ihres Mandats bewusst. "Die EZB darf, kann und will das Handeln von demokratisch legitimierten Regierungen nicht ersetzen."
Schäuble: EZB hat ihr Mandat nicht verletzt
Zu Beginn der Anhörung verteidigte Bundesfinanzminister Schäuble die EZB-Rettungspolitik. "Die Bundesregierung sieht keine Anzeichen dafür, dass die Maßnahmen der EZB ihr Mandat verletzten", sagte der CDU-Politiker.
Schäuble bezweifelte, ob das Gericht überhaupt zuständig sei, über Maßnahmen der Europäischen Zentralbank zu urteilen. Die EZB könne schließlich ihr Handeln nicht vor allen jeweils höchsten Gerichten in den Euro-Ländern rechtfertigen. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel hat wie Schäuble keine Zweifel daran, dass sich die EZB mit ihren Beschlüssen im Rahmen ihres Mandats bewegt. Die Notenbank tue das, was notwendig sei, um die Geldwertstabilität zu sichern, sagte Merkel beim Industrie-Tag in Berlin.
Gerichtspräsident spricht von schwierigen Rechtsfragen
Der Präsident des Verfassungsgerichts Andreas Voßkuhle hatte zu Verhandlungsbeginn gesagt, dass das Bundesverfassungsgericht nicht über Zweck und Sinn der europäischen Rettungspolitik entscheiden wolle. "Das ist und bleibt allein Aufgabe der Politik", sagte er. Ebenso spiele es für die Beurteilung des Gerichts keine Rolle, ob die Maßnahmen der Notenbank erfolgreich gewesen seien.
Das Gericht werde prüfen, ob das deutsche Grundgesetz verletzt worden sei, sagte Voßkuhle weiter. Dabei werfe das Handeln der EZB schwierigste Rechtsfragen auf, da diese als Organ der EU auch nur EU-Recht unterworfen sei. "Hier wird zu klären sein, inwieweit die EZB Kompetenzen in Anspruch nimmt, die nicht übertragen worden sind und von Verfassung wegen auch nicht übertragen werden durften."
Forderung nach einem "klaren Nein"
Zu den Klägern gehören unter anderem der Verein "Mehr Demokratie" um die ehemalige Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD), die Bundestagsfraktion der Linkspartei und der CSU-Politiker Peter Gauweiler. Der Juraprofessor Dietrich Murswiek, Prozessvertreter Gauweilers, erklärte in Karlsruhe, er hoffe auf eine klare Entscheidung der Richter. "Jetzt hilft kein 'Ja-aber' mehr. Jetzt ist ein klares Nein gefordert."
Bisher hatte das Gericht bei Klagen gegen die Anti-Krisenpolitik der Euro-Zone oder die Währungsunion immer grünes Licht gegeben, aber Schranken gesetzt. So auch bei den nun abschließend verhandelten Klagen gegen den Euro-Rettungsschirm ESM, der im September schon per Eilentscheidung durchgewunken worden war. Die Richter erlaubten die Ratifizierung des ESM-Vertrages unter der Bedingung, dass die Haftungsobergrenze für Deutschland von 190 Milliarden Euro nicht gegen den Willen des Bundestages erhöht werden kann. Die Prüfung der Rolle der EZB behielt sich Karlsruhe für die Hauptverhandlung vor. Ein Urteil in dem jetzigen Verfahren, das auch im Ausland intensiv verfolgt wird, ist erst in einigen Monaten zu erwarten.