Mit Unterstützung der Union Erste Gesetze der Minderheitsregierung verabschiedet
Ohne Unterstützung geht es nicht für die Minderheitsregierung. Sie ist auf die Union angewiesen. Erstmals hat die Fraktion nun für zwei Gesetze der rot-grünen Koalition gestimmt. Das werde aber die Ausnahme bleiben, machte die CDU/CSU deutlich.
Seit einer Woche hat Deutschland eine Minderheitsregierung. Vorhaben im Bundestag zu verabschieden, gestaltet sich mit der fehlenden Mehrheit äußerst schwierig. Dennoch wurde nun das erste Gesetz der beiden verbliebenen Ampel-Parteien verabschiedet. Das Parlament billigte mit den Stimmen der Abgeordneten von SPD, Grünen, CDU/CSU sowie FDP und des BSW eine Änderung der Rechtslage bei der Vererbung von Bauernhöfen.
Damit wird die Abfindung jener Erben reformiert, die bei einer Hofübergabe leer ausgehen. Die Berechnung der Summe beruhte bislang auf dem sogenannten Einheitswert, der vom Bundesverfassungsgericht beanstandet worden war und deshalb bei der Reform der Grundsteuer abgeschafft wurde. Mit der Neuregelung beträgt die Mindestabfindung künftig das 0,6-Fache des Grundsteuerwerts A.
Auch Einigung bei der Telefonüberwachung
Die Änderung der Höfeordnung betrifft nur vier Bundesländer: Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Andere Länder haben eigene Regelungen. Hintergrund der nötigen Änderung war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 für Bewertungen zur Bemessung der Grundsteuer.
Das Parlament einigte sich zudem auf eine Verlängerung der Telefonüberwachung zur Bekämpfung von Wohnungseinbrüchen.
Bruch der Ampel hatte Abstimmung verzögert
Die Verabschiedung der Gesetze sei aber kein Zeichen dafür, dass die Minderheitsregierung nun problemlos weiterregieren könne, machte Unions-Kanzlerkandidat Friedrich Merz einen Tag vor der Abstimmung deutlich. Die CDU/CSU werde nicht der "Auswechselspieler" für die zerbrochene Koalition mit der FDP werden, betonte er im Bundestag.
Die Union hatte nach dem Ampel-Ende angekündigt, bei "einigen unaufschiebbaren Vorhaben" zu unterstützen. Aus Sicht der CDU/CSU handele es sich bei den beiden Gesetzen genau darum. Der CDU-Abgeordnete Carsten Müller warf der früheren Ampelkoalition vor, in beiden Fällen Entscheidungen auf die lange Bank geschoben zu haben.
Es sei gut, "dass dieses Trauerspiel jetzt ein Ende hat", sagte Müller. In beiden Fällen dränge jetzt die Zeit: Bei der Höfeordnung fehle sonst ab Januar eine Regelung für Erbfälle in vier Bundesländern, bei der Telekommunikationsüberwachung wäre schon nach dem 12. Dezember die Rechtsgrundlage weggefallen.
Wenig Hoffnung bei Rentenpaket und Kindergrundsicherung
Fest steht: Viele Vorhaben der alten Regierung werden auf der Strecke bleiben. Die Union sieht keine Chance zur Zusammenarbeit beim Rentenpaket II, mit dem die Bundesregierung langfristig ein höheres Rentenniveau festlegen will - Auswirkungen auf die Renten im kommenden Jahr hat dies allerdings nicht.
Auch beim sogenannten Steuerentwicklungsgesetz, das die kalte Progression eindämmen soll, will die Union vor der Neuwahl nicht mitmachen. Unionsparlamentsgeschäftsführer Thorsten Frei sagte, eine solche Entlastung könne auch ein neu gewählter Bundestag im kommenden Jahr mit rückwirkender Geltung zum 1. Januar verabschieden.
Ebenfalls kaum Hoffnung gibt es für die Kindergrundsicherung, die Erhöhung des Kindergelds und die Wehrdienst-Pläne von Verteidigungsminister Boris Pistorius. Zudem hängt die Finanzierung des Deutschlandtickets ab 2026 in der Schwebe.