Bund, Länder und Kommunen Gesetz zur Anpassung an Klimawandel beschlossen
Angesichts des Klimawandels müssen Bund, Länder und Kommunen künftig Pläne zur Anpassung an dessen Folgen ausarbeiten. Der Bundestag billigte ein Gesetz, das eine Vorsorgestrategie vorschreibt. Die Union kritisierte die Finanzierungsfrage.
Städte, Gemeinden, die Bundesländer und der Bund werden gesetzlich verpflichtet, die Auswirkungen des Klimawandels in ihre Planungen einzubeziehen. Für das Gesetz von Bundesumweltministerin Steffi Lemke votierten die Fraktionen der Regierungsparteien SPD, Grüne und FDP. Die Unionsfraktion und die AfD stimmten dagegen. Die Linksfraktion enthielt sich.
Das Gesetz schreibt Bund, Ländern und Kommunen Anpassungsmaßnahmen und Berichtspflichten vor. Um massive Schäden an der Infrastruktur und negative Folgen für die Bevölkerung zu verhindern, müssen die Kommunen Vorsorge für den Umgang etwa mit Starkregen, Hitze oder Dürre treffen. In Städten kann das beispielsweise bedeuten, dass Flächen entsiegelt, Bäume gepflanzt oder Fassaden begrünt werden.
Risikoanalysen und Monitoring
Der Bund verpflichtet sich mit dem Gesetz, eine Vorsorgestrategie mit messbaren Zielen vorzulegen. Dabei sollen Beiträge von Verbänden und Bürgern berücksichtigt werden. Der Bund will Klimaschäden zudem über die Jahre genauer erfassen. Vorgesehen ist neben Risikoanalysen und Beratungsangeboten auch ein verpflichtendes Monitoring.
Einer aktuellen Studie des Wirtschaftsforschungsinstitut Prognos zufolge kommen auf Deutschland je nach Ausmaß der Erderwärmung bis zum Jahr 2050 Folgekosten des Klimawandels von bis zu 900 Milliarden Euro zu.
11.000 Kommunen sollen klimaneutral wirtschaften
Bei der Beratung des Gesetzes von Umweltministerin Lemke hatten die Kommunalverbände in der Bundestags-Anhörung erklärt, die Umsetzung hänge davon ab, ob Bund und Länder die Planungen und Maßnahmen mitfinanzierten.
Bis 2045 sollen die 11.000 Kommunen in Deutschland klimaneutral wirtschaften. Nach Angaben der privaten Organisation Klima-Allianz Deutschland schaffen es bisher nur wenige Kommunen, aus eigenen Mitteln und Förderprogrammen des Bundes und der Länder zur Klimaanpassung beizutragen.
"Über die konkreten Maßnahmen muss vor Ort entschieden werden", stellte Lemke mit Blick auf Kritik aus Ländern und Kommunen klar. Vielmehr sei ein breit angelegter Beteiligungsprozess vorgesehen. Als Beispiele nannte Lemke Hitzeaktionspläne für Krankenhäuser, die Anpassung von Anbaumethoden in der Landwirtschaft oder angepassten Versicherungsschutz für Bürgerinnen und Bürger.
Die Klimakrise dürfe nicht ignoriert werden, sagte Ministerin Lemke.
Gesetz soll 2024 in Kraft treten
Die Finanzierung ist ein Knackpunkt des Gesetzes - es enthält dazu keine konkreten Regelungen. Denn der Bund kann Vorhaben der Kommunen nicht direkt finanzieren, das geht bislang nur bei Modellprojekten. Doch Maßnahmen zur Klimaanpassung - wie beispielsweise eine Deichrückverlegung - können schon mal 20 Jahre dauern. Geplant ist, dass das Gesetz 2024 in Kraft treten soll. Der Bundesrat muss noch zustimmen.
Zudem macht ein Haushaltsurteil die Lage nicht einfacher: Das Bundesverfassungsgericht hatte die Verwendung von Corona-Krediten für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) am Mittwoch als verfassungswidrig bewertet. Das Urteil reißt ein 60 Milliarden Euro großes Loch in die Finanzierung von Klimavorhaben der Bundesregierung.
"Bürokratischer Torso ohne konkreten Inhalt"
Vor dem Hintergrund dieses Urteils zum KTF räumte Lemke im Bundestag Probleme bei der Finanzierung ein. Klimaschutz und Klimavorsorge würden Kosten verursachen, sagte sie. Zugleich verwies die Ministerin auf die Dringlichkeit. "Aber wenn wir das unterlassen würden, wären die Kosten um ein Vielfaches höher."
Man könne die Krise nicht einfach ignorieren. "Wir haben keine Wahl, wenn es um die Realisierung der Gegenmaßnahmen geht“, erklärte Lemke. "Wir müssen Klimaschutz betreiben und auch mit ausreichenden finanziellen Mitteln unterlegen.“
Die Union kritisierte, das Klimaanpassungsgesetz sorge lediglich für mehr Bürokratie und lasse die Finanzierungsfrage offen. Der CDU-Politiker Steffen Bilger sagte, dieses sei "ein bürokratischer Torso ohne konkreten Inhalt". Unklar bleibe, wie konkret die Regierung gegen Klimafolgen vorgehen wolle. Bilger äußerte gegen das Gesetz auch verfassungsrechtliche Bedenken.