Hintergrund Der Minsker Friedensplan
Waffenruhe, Abzug schwerer Waffen, Gefangenenaustausch und Wahlen: In zähen Gesprächen wurde in Minsk ein Abkommen zur Beilegung des Ukraine-Konflikts vereinbart. Lesen Sie hier die konkreten Punkte im Überblick.
Die Ukraine und Russland haben sich unter deutsch-französischer Vermittlung beim zweiten Treffen in Minsk auf ein Friedensabkommen geeinigt. Es baut auf den ersten Minsker Vereinbarungen vom September 2014 auf, die nicht umgesetzt wurden. Das konkrete Abkommen haben die Mitglieder der sogenannten Ukraine-Kontaktgruppe unterschrieben. Dazu gehören Vertreter Moskaus, Kiews, der prorussischen Rebellen und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE). Das Maßnahmenpaket umfasst folgende konkrete Punkte:
Waffenruhe: Ab Sonntag, den 15. Februar 2015, 00:00 Uhr Ortszeit (Samstag, 23 Uhr deutscher Zeit) gilt eine "unmittelbare und umfassende" Waffenruhe.
Abzug schwerer Waffen: Innerhalb von zwei Wochen sollen schwere Waffen aus einer Pufferzone abgezogen werden. Die ukrainischen Truppen müssen ihre Waffen - je nach Kalibergröße und Waffenart - 50 bis 140 Kilometer hinter die aktuelle Frontlinie zurückziehen, die Separatisten genau soweit hinter die im September 2014 in Minsk vereinbarte Grenzlinie. Die OSZE soll die Waffenruhe und den Abzug der Waffen überwachen.
Regionale Wahlen und Sonderstatus von Donesz und Lugansk: Nach dem Abzug der Waffen sollen Gespräche über Wahlen in Donezk und Lugansk beginnen. Die Wahlen sollen von der Kontaktgruppe vorbereitet und international überwacht werden. Das Parlament soll innerhalb von 30 Tagen die Gebiete in den Regionen Donezk und Lugansk festlegen, die einen autonomen Sonderstatus erhalten.
Amnestie: Eine gesetzliche Regelung schützt alle Beteiligten des Konflikts vor Strafverfolgung.
Freilassung aller Gefangenen: Innerhalb von fünf Tagen nach dem Abzug der Waffen sollen alle Gefangenen und Geiseln freigelassen werden.
Humanitäre Hilfe: Beide Seiten sollen humanitäre Hilfeleistungen sicherstellen.
Finanzielle Versorgung der Menschen in der Ostukraine: Beide Seiten sollen an einer Wiederherstellung der Wirtschaftsbeziehungen arbeiten. So sollen zum Beispiel wieder Renten und Steuern an die Menschen in den von Separatisten kontrollierten Gebieten gezahlt werden. Kiew verpflichtet sich, den Bankensektor im Konfliktgebiet wieder aufzubauen.
Grenzkontrolle: Die Ukraine soll die vollständige Kontrolle über die Grenze zu Russland übernehmen. Und zwar einen Tag nach den regionalen Wahlen in den Separatistengebieten und bis zum Abschluss einer umfassenden politischen Regelung, die bis Ende 2015 angestrebt wird. Außerdem muss dazu eine Dezentralisierung per Verfassungsreform durchgesetzt werden. (siehe: "Verfassungsreform" weiter unten)
Abzug ausländischer Kämpfer: Alle ausländischen Kämpfer, Söldner und Waffen sollen unter Aufsicht der OSZE abgezogen werden. Alle "illegalen Gruppen" werden entwaffnet.
Verfassungsreform: Bis Ende 2015 muss eine neue ukrainische Verfassung in Kraft treten, die eine Dezentralisierung des Landes ermöglicht und mit Vertretern der Separatistengebieten abgestimmt ist. Außerdem soll ein Gesetz einen Sonderstatus der Gebiete in der Ostukraine regeln.
Mit Material von dpa, AFP, AP und Reuters.