Migranten auf dem Gelände der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber des Landes Brandenburg

EU-Asylverfahren Tausende Rückkehrer nach Überstellung ins EU-Ausland

Stand: 27.12.2024 16:09 Uhr

In Deutschland halten sich laut Bundesregierung mehr als 15.000 Personen auf, die für ihr Asylverfahren bereits in ein anderes EU-Land überstellt worden waren. Allerdings ist von diesen Rückkehrern nur ein Drittel ausreisepflichtig.

In Deutschland haben sich im Herbst mehr als 15.000 Ausländer aufgehalten, die zuvor bereits in einen anderen EU-Mitgliedsstaat überstellt worden waren. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Gruppe Die Linke hervor, die der Nachrichtenagentur dpa vorliegt.

Mehr als 4.000 dieser ausländischen Staatsbürger tauchten in den Jahren 2023 und 2024 erneut in Deutschland auf. Bei den anderen liegt der Zeitpunkt der Rückkehr nach Deutschland den Angaben zufolge schon länger zurück.

Mehr als 3.300 Menschen kehrten aus Italien nach Deutschland zurück. In 2.192 Fällen wurde eine Rückkehr aus Polen festgestellt.

Nur etwa jeder Dritte ist ausreisepflichtig

Von den insgesamt 15.608 Personen, die in der Vergangenheit schon einmal aus Deutschland in ein anderes europäisches Land gebracht wurden, waren zum Stichtag 31. Oktober den Angaben zufolge 5.131 ausreisepflichtig. Die größte Gruppe unter denjenigen, die nach einer Überstellung zurückkehrten, waren Russen, gefolgt von Afghanen und Irakern.

Wie die Bundesregierung weiter ausführt, verfügten Ende Oktober 1.747 Ausländer, die schon einmal in einen anderen Staat der Europäischen Union geschickt worden waren, über eine Duldung - etwa wegen eines Asylfolgeantrags, fehlender Reisedokumente oder aus anderen Gründen. 

Es lebten "gerade einmal knapp 6.000 Geflüchtete in Deutschland, die in ein anderes EU-Land zur Asylprüfung abgeschoben werden sollten", sagte die Linken-Abgeordnete Clara Bünger. "Das relativiert die zum Teil hysterische Asyldebatte der letzten Zeit doch ganz erheblich."

Rückführung nach Griechenland unzumutbar

In den ersten zehn Monaten des Jahres 2024 stellten zudem mindestens 21.110 Menschen in Deutschland einen Asylantrag, denen in Griechenland bereits ein Schutzstatus zugesprochen worden war.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte im vergangenen August entschieden, eine Rückkehr dorthin sei für Flüchtlinge unzumutbar. Angesichts von "erheblichen bürokratischen Hürden sowie mangelnder staatlicher Unterstützung" sei es anzunehmen, dass Schutzberechtigte in Griechenland nicht in der Lage seien, "eine gesicherte Unterkunft zu finden und ihren Lebensunterhalt durch eine legale Beschäftigung oder staatliche Unterstützung zu sichern".