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Fragen und Antworten Wie weiter im Brexit-Verfahren?

Stand: 02.02.2017 14:57 Uhr

Die erste parlamentarische Hürde ist genommen: Das britische Unterhaus hat entschieden, den Beginn des Brexit-Prozesses nicht zu stoppen. Wie geht es jetzt weiter, was sind die nächsten Schritte?

Hat das Parlament das Brexit-Gesetz bereits endgültig gebilligt?

Nein, noch nicht. Die Abstimmung gestern war aber ein erster Test, wie sich die Mehrheiten im Unterhaus am Ende verteilen werden - und ein klares Signal, dass die Abgeordneten den Brexit-Beginn nicht blockieren werden. Bis auf einen haben alle Abgeordneten der regierenden Konservativen und auch weite Teile der oppositionellen Labour-Fraktion dafür gestimmt, den Gesetzentwurf weiter zu behandeln. Anders die Liberaldemokraten und die Schottische Nationalpartei SNP: Die wollen den EU-Austritt verhindern.

Wie geht es jetzt im Unterhaus weiter?

In der kommenden Woche wird der Gesetzentwurf zum Brexit-Start zunächst in den parlamentarischen Ausschüssen beraten und danach in dritter Lesung erneut im Unterhaus, mit anschließender Abstimmung. Auch die im Weißbuch der Regierung dokumentierte Brexit-Strategie fließt dann in die Beratungen ein. Die Opposition wird über Anträge versuchen, Premierministerin Theresa May vom Kurs eines harten Brexit, inklusive Austritt aus dem Binnenmarkt, abzubringen. Und sie wird darauf dringen, dass das Parlament über den Brexit-Deal abstimmt, bevor May diesen unterschreibt. Um diese Anträge durchzukriegen, fehlt der Opposition jedoch voraussichtlich eine Mehrheit.

Muss auch das Oberhaus dem Brexit-Beginn zustimmen?

Ja, muss es. Das Gesetz muss durch beide Kammern des Parlaments. Die Beratungen im House of Lords beginnen nach den Parlamentsferien, am 20. Februar. Das Oberhaus kann eigene Änderungsvorschläge machen und beschließen - und würde den Gesetzentwurf in diesem Fall wieder an das Unterhaus zurückverweisen.

Kann das Parlament den Brexit-Start noch stoppen?

Theoretisch ja - wenn sich in beiden Kammern dafür eine Mehrheit findet. Das ist aber, erst recht nach dem ersten Ergebnis von gestern Abend, sehr unwahrscheinlich. Allerdings wird damit gerechnet, dass es bei der Abstimmung nach der dritten Lesung im Unterhaus am kommenden Mittwoch mehr Abweichler geben wird, wenn die inhaltlichen Wünsche der Opposition für das Brexit-Verfahren nicht erfüllt werden.

Welche Rolle spielt die Queen im Gesetzgebungsverfahren?

Königin Elisabeth II. muss als Staatsoberhaupt jedes Gesetz unterzeichnen, um es in Kraft zu setzen - auch dieses über den Beginn des Brexit-Prozesses. Da sich die Monarchin aber aus dem politischen Tagesgeschäft heraushält, wird sie ihre königliche Zustimmung geben, wenn Unter- und Oberhaus grünes Licht gegeben haben.

Kann die Premierministerin ihren Brexit-Zeitplan noch einhalten?

Derzeit sieht es danach aus. May will ja spätestens Ende März die Scheidung in Brüssel einreichen, also nach Artikel 50 des EU-Vertrages den britischen Austrittswunsch erklären. Der Fahrplan der Regierung sieht vor, dass der Gesetzentwurf Anfang März beide Kammern des Parlaments passiert hat und der Queen zur Unterschrift vorgelegt werden kann. Womöglich sogar rechtzeitig vor dem EU-Gipfel am 9. und 10. März, den die Premierministerin dann als Bühne nutzen könnte, um mit dem Brexit loszulegen.