Vorwurf der Vergewaltigung Trump scheitert mit Verleumdungsklage
Ein Bundesgericht hat die Verleumdungsklage des ehemaligen US-Präsidenten Trump gegen die Autorin Carroll abgewiesen. Trump hatte geklagt, nachdem ihn Carroll öffentlich der Vergewaltigung bezichtigt hatte.
Der frühere US-Präsident Donald Trump ist mit einer Verleumdungsklage gegen die Kolumnistin E. Jean Carroll gescheitert. Sie hatte ihn einer Vergewaltigung in den 1990er-Jahren bezichtigt. Ein New Yorker Bundesrichter wies die Klage des republikanischen Präsidentschaftsbewerbers nun ab. Hintergrund war die Frage, was genau als Vergewaltigung bezeichnet werden kann - juristisch, aber auch umgangssprachlich.
Ein Geschworenengericht hatte Trump im Mai in einem Zivilprozess wegen sexuellen Missbrauchs und Verleumdung zu fünf Millionen Dollar Schadenersatz und Schmerzensgeld an Carroll verurteilt. Auf die Frage, ob Trump die heute 79-Jährige wie von ihr angegeben im Frühjahr 1996 in der Umkleidekabine eines New Yorker Luxuskaufhauses vergewaltigt habe, antworteten die Geschworenen aber mit "nein".
Carroll hatte Trump Vergewaltigung vorgeworfen
Im New Yorker Strafrecht ist eine Vergewaltigung juristisch genau definiert. Die Jury sah dies im Fall Trump-Carroll - nach der genauen juristischen Definition - nicht als erwiesen an - wohl aber, dass der Immobilienmogul die bekannte Journalistin sexuell missbraucht hatte.
Am Tag nach dem Urteil bekräftigte Carroll im Nachrichtensender CNN, dass Trump sie damals vergewaltigt habe. Der Ex-Präsident und Bewerber für die Präsidentschaftswahl 2024 verklagte Carroll deswegen seinerseits wegen Verleumdung.
Richter weist Klage ab
Bundesrichter Lewis Kaplan erklärte, auch wenn es sich juristisch betrachtet nicht um eine Vergewaltigung im "engen, technischen Sinne" des New Yorker Strafrechts gehandelt habe, werde der Begriff im alltäglichen Sprachgebrauch in ähnlichen Fällen verwendet und verstanden. In diesem Kontext könne gesagt werden, dass die Geschworenen zu dem Schluss gekommen seien, dass Trump Carroll "vergewaltigt" habe. Die Grundlagen für eine Verleumdungsklage seien damit nicht gegeben, schrieb der Richter weiter. Er gab damit einem Antrag von Carroll statt, Trumps Klage abzuweisen.
Mit dem Urteil in dem viel beachteten Zivilprozess war Trump im Mai erstmals wegen Vorwürfen der sexuellen Gewalt rechtlich belangt worden. Im kommenden Jahr soll es wegen der Verleumdungsvorwürfe von E. Jean Carroll in New York einen weiteren Zivilprozess geben.
Die langjährige Kolumnistin des Magazins "Elle" hatte ihre Vergewaltigungsvorwürfe gegen Trump 2019 öffentlich gemacht, als der Republikaner Präsident war. Trump bezichtigte Carroll der Lüge und erklärte, sie sei nicht sein "Typ". Auch nach seiner Verurteilung bestritt Trump die Vorwürfe und sprach von einer "Fake-Geschichte" und einer "erfundenen Geschichte".