Gebäudeenergiegesetz Wie neue Heizungen ab 2024 gefördert werden sollen
Das von der Bundesregierung geplante Förderprogramm zum Heizungsaustausch soll Anfang 2024 starten. Neben einer Grundförderung soll es einen Einkommensbonus geben. Ein schneller Einbau soll belohnt werden.
Das geplante Förderprogramm zum Heizungsaustausch soll Anfang 2024 starten. Das geht aus Antworten der Bundesregierung auf eine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag hervor, die der Nachrichtenagentur dpa vorliegen. Die Regierung prüft demnach Übergangsregeln, die einen reibungslosen Übergang zwischen bestehender und neuer Förderkulisse ermöglichen. "Ob und wieweit es danach Übergangsregelungen für einzelne Programmteile geben wird, wird derzeit geprüft", so das Ministerium.
Weiter heißt es, die staatliche Förderbank KfW plane, die geplanten zusätzlichen, einkommensabhängig zinsvergünstigten Kredite mit langen Laufzeiten ab dem 1. Januar 2024 anzubieten. Diese sind in einem Entschließungsantrag der Ampel-Fraktionen vorgesehen.
Bundestagsvotum im September
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das sogenannte Heizungsgesetz, soll Anfang September im Bundestag beschlossen werden. Zuvor hatte es in der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP lange Konflikte gegeben. Die Koalition verständigte sich dann auf grundlegende Änderungen. Das Gesetz zielt darauf ab, durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen das Heizen in Deutschland klimafreundlicher zu machen.
Es soll Anfang 2024 in Kraft treten, aber unmittelbar erst einmal nur für Neubaugebiete gelten. Für Bestandsbauten soll der Dreh- und Angelpunkt eine verpflichtende und flächendeckende kommunale Wärmeplanung sein. Diese soll in Kommunen über 100.000 Einwohnern ab Mitte 2026 und für die restlichen Kommunen ab Mitte 2028 vorliegen.
Die Pläne der Ampel
Bereits jetzt wird der Einbau neuer Heizungen wie Wärmepumpen vom Staat gefördert. Zum neuen Förderprogramm liegen Pläne der Ampel-Fraktionen vor. Demnach soll es eine Grundförderung von 30 Prozent der Investitionskosten klimafreundlicherer Heizungen für alle Wohn- und Nichtwohngebäude geben.
Zusätzlich soll ein Einkommensbonus von 30 Prozent der Investitionskosten eingeführt werden - das soll gelten für alle selbstnutzenden Wohneigentümer mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro pro Jahr, wobei der jeweilige Haushalt zu betrachten ist.
Dazu schreibt nun die Bundesregierung, etwa 40 bis 45 Prozent der Haushalte im selbstgenutzten Eigentum lägen unter der Einkommensgrenze von 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen.
Schnelligkeit soll sich auszahlen
Den Ampel-Plänen zufolge soll es zudem zusätzlich einen "Geschwindigkeitsbonus" in Höhe von 20 Prozent der Investitionskosten geben - als Anreiz für eine möglichst frühzeitige Umrüstung. Von 2028 an soll die Förderung um 3 Prozentpunkte alle zwei Jahre abgeschmolzen werden. Dieser Bonus soll allen selbstnutzenden Wohneigentümern gewährt werden, deren Gasheizung zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre alt ist, oder die eine Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung besitzen.
Auf die Frage der CDU/CSU-Fraktion, warum der Geschwindigkeitsbonus nicht auch vermietenden Eigentümern gewährt werden soll, schreibt die Bundesregierung, selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer seien beim Tausch besonders belastet. Deshalb sollten sie im Fall von alten ineffizienten Heizungsanlagen besonders unterstützt werden.
"Bei der Wohnungswirtschaft kann hingegen davon ausgegangen werden, dass alte Heizungen ohnehin ersetzt werden", hieß es von der Regierung. Bei Vermietenden gebe es neben der Förderung auch Abschreibungs- und Umlagemöglichkeiten.
Das Ministerium rechnet auch mit deutlich sinkenden Kosten für Wärmepumpen, wenn diese häufiger verkauft werden. Mittelfristig seien Kostensenkungen inklusive Installation von etwa 40 Prozent zu erwarten, schreibt das Ministerium unter Verweis auf die Branche.