Die Lüftungsanlage einer Wärmepumpe steht vor einem Wohnhaus.

Mögliche Fördersumme Maximal 21.000 Euro für Heizungsumbau

Stand: 04.07.2023 22:12 Uhr

Die Ampelfraktionen haben weitere Details zum Heizungsgesetz ausgearbeitet. Es geht um die konkreten Fördersummen für einen Heizungsaustausch. Die Parteien stimmten einem Antrag zu, der dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt.

Von Oliver Neuroth, ARD-Hauptstadtstudio

Die Ampelfraktionen stellen es sich so vor: Baut der Besitzer eines Einfamilienhauses eine klimafreundliche Heizung ein, können bis zu 30.000 Euro der Gesamtrechnung gefördert werden. Und zwar zu höchstens 70 Prozent. Das heißt: Der Staat zahlt maximal 21.000 Euro für einen Heizungsumbau. Für wen welche Förderquote gelten wird, steht noch nicht fest. Die Bundesregierung muss bis Ende September ein detailliertes Konzept vorlegen.

Bei Mehrfamilienhäusern wollen SPD, Grüne und FDP, dass ebenfalls Investitionskosten von 30.000 Euro gefördert werden - und zwar für die erste Wohneinheit. Für weitere Einheiten soll ein geringerer Betrag gelten. Der Hintergrund ist der, dass Mehrfamilienhäuser meistens Zentralheizungen haben - also keine einzelnen Anlagen pro Wohnung nötig sind.

Deckelung soll Preiswucher verhindern

Durch die Deckelung der Fördersumme soll auch ein möglicher Preiswucher bei neuen Heizungen verhindert werden. Würde der Staat ein Prozentsatz der Gesamtrechnung ohne Limit übernehmen, würden Heizungsbauer möglicherweise höhere Rechnungen stellen.

Das Gebäudeenergiegesetz soll am Freitag vom Bundestag beschlossen - inklusive dieses Antrags der Ampelfraktionen. Das Gesetz sieht im Kern vor, dass ab dem kommenden Jahr neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.

Oliver Neuroth, ARD Berlin, tagesschau, 04.07.2023 23:18 Uhr

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete BR24 am 04. Juli 2023 um 23:03 Uhr.