"Shrinkflation" Kennzeichnung versteckter Preiserhöhungen gefordert
Verbraucherschützer fordern eine Kennzeichnung von indirekten Preiserhöhungen, die durch weniger Inhalt bei gleichem Preis zustande kommen. Sie werfen einigen Unternehmen vor, die Inflation zu nutzen, um die Profite zu steigern.
Die Verbraucherzentrale Hamburg und die Organisation Foodwatch haben eine Kennzeichnung von Produkten gefordert, die trotz weniger Inhalts zum gleichen Preis verkauft werden. Solche versteckten Preiserhöhungen seien für Verbraucherinnen und Verbraucher kaum zu erkennen, jedoch mittlerweile Alltag im Supermarkt, erklärte Foodwatch. In Zeiten steigender Lebenshaltungskosten führe dieses Vorgehen zu einer weiteren finanziellen Belastung der Menschen.
"Shrinkflation" im Supermarkt
Ein Beispiel für eine versteckte Preiserhöhung, die sogenannte Shrinkflation, sei die aktuelle "Mogelpackung des Monats November" der Verbraucherzentrale Hamburg. Der Gutbio Fencheltee von Aldi sei auf den ersten Blick mit 1,19 statt 1,49 Euro zwar günstiger geworden, dafür seien in der Packung aber auch nur noch 20 statt 25 Teebeutel. Zusätzlich habe sich der Inhalt der jeweiligen Beutel verringert. Unter dem Strich betrage die Preiserhöhung somit 50 Prozent, führte Foodwatch aus.
Ein anderes Beispiel: Die Firma Danone habe derweil sowohl den Inhalt als auch die Verpackung einer Joghurt-Alternative verkleinert, den Preis dafür jedoch gleich gelassen. Im Geschäft sei der Unterschied einer 500 Gramm-Packung zu einer 400 Gramm-Packung kaum zu erkennen, bemängelte Foodwatch.
"Verbraucher hinters Licht führen"
"Lebensmittelkonzerne und Handelsketten nutzen die Inflation aus, um ihre Profite zu steigern und Verbraucher hinters Licht zu führen", monierte Manuel Wiemann von Foodwatch. Er forderte Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke (Grüne) auf, dieser Praxis einen Riegel vorzuschieben und "die Menschen vor der geheimen Preis-Abzocke" zu schützen.
Die Verbraucherzentrale Hamburg und Foodwatch pochen daher auf eine Kennzeichnung der betroffenen Produkte. Vorstellbar wäre zum Beispiel ein Hinweis für zwölf Monate auf der Vorderseite der Verpackung, um auf die Preiserhöhung aufmerksam zu machen.
Beschwerderekord im August
Ende August hatten Verbraucherschützer einen Rekord an Beschwerden über versteckte Preiserhöhungen gemeldet. Immer häufiger verteuerten Anbieter Produkte, indem sie in weitgehend gewohnter Verpackung weniger Inhalt verkaufen, wie die Verbraucherzentrale Hamburg und die Stiftung Warentest mitteilten.
Illegal sei die Praxis der Hersteller in der Regel zwar nicht, wie die Verbraucherschützer damals betonten - aber "äußerst intransparent". Die Inhaltsänderung werde oft versteckt oder verschleiert, teils werde sie auch kommuniziert, aber so, als wäre es ein Vorteil: "New Size" heiße es dann oder "Neue Form für feineren Genuss".