Verbotene Marketing-Tricks Hohe Bußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung
Aufdringliche Anrufe, aggressive Gesprächsführung - die Bundesnetzagentur hat im vergangenen Jahr besonders hohe Bußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt. Meist ging es dabei um die Energieversorgung.
Die Bundesnetzagentur hat im vergangenen Jahr wegen unerlaubter Telefonwerbung Bußgelder in Höhe von mehr als 1,4 Millionen Euro verhängt - rund 300.000 Euro mehr als 2022. Auffällig war der Behörde zufolge ein Trend zu schwereren Belästigungen und bewussten Rechtsverletzungen.
"Noch immer halten sich viele Unternehmen bei der Durchführung von Werbeanrufen nicht an die gesetzlichen Vorgaben", sagte Behördenchef Müller. "Dies führt dazu, dass die Bundesnetzagentur im Jahr 2023 besonders hohe Bußgelder verhängen musste."
Werbeanrufe sind nur erlaubt, wenn die Angerufenen vorher eingewilligt haben. Die Werbe-Einwilligung kann später widerrufen werden. Klingelt danach trotzdem das Telefon, ist auch das ein Rechtsverstoß.
Zahl der Beschwerden gesunken
Die Zahl der Beschwerden bei der Bundesnetzagentur ging im vergangenen Jahr deutlich zurück. Bei der Behörde gingen insgesamt 34.714 Beschwerden wegen unerlaubter Telefonwerbung ein. Im Vorjahr hatten sich 64.704 Bundesbürger an die Netzagentur gewandt. Netzagentur-Chef Müller sprach von einem "Lichtblick".
Die Behörde führt den Trend allerdings auch darauf zurück, dass viele Menschen nicht mehr im Homeoffice arbeiten. Dadurch seien sie nicht gestört worden, wenn Firmen tagsüber zuhause auf dem Festnetz anrufen.
Einzelbußgelder von 300.000 Euro
Wie im Jahr davor ging es 2023 bei den beanstandeten Werbeanrufen meist um die Energieversorgung. In besonders dreisten Fällen gaben sich Anrufer zunächst als Mitarbeiter des aktuellen Energielieferanten oder eines Vergleichsportals aus, um an persönliche Daten wie Zählernummer oder Zählerstand zu gelangen.
Solche Verhaltensmuster hätten sich im vergangenen Jahr "in schwerwiegender Form" bemerkbar gemacht, so die Netzagentur. In diesem Sektor verhängte die Bonner Behörde in vier Verfahren ein Bußgeld von jeweils rund 300.000 Euro.
Auch gab es Fälle von Unternehmen, die ständig anriefen und durch aggressive Gesprächsführung auffielen. Dies hatte im vergangenen Jahr binnen kurzer Zeit teilweise mehrere Hundert Beschwerden bei der Bundesnetzagentur zur Folge.
Mit Informationen von Märte Burmeister, WDR.