Neue Fristen, Formulare, Freibeträge Was bei der Steuererklärung zu beachten ist
Die Einkommensteuer-Erklärung für 2023 dürfte für viele Bürger aufwendiger werden als in den Vorjahren. Einige Formulare sind komplizierter geworden. Dafür gibt es gute Aussichten auf eine deutliche Rückerstattung.
Zumeist lästig, oft nötig - und in den allermeisten Fällen mit einer Rückerstattung verbunden: Alle Jahre wieder steht die Einkommenssteuer-Erklärung an. Und für Millionen von steuerpflichtigen Bundesbürgern droht die Frist hierfür abzulaufen.
Längere Fristen
Seit der Corona-Krise haben die Finanzbehörden den deutschen Steuerzahlern allerdings großzügigere Fristen für die Abgabe der Steuerunterlagen eingeräumt. Statt wie vor der Pandemie bis Ende Mai haben sie in diesem Jahr bis zum 2. September Zeit, die Formulare online auf der Steuerplattform Elster oder traditionell auf den ausgedruckten Formularen einzureichen. Wer einen Steuerberater in Anspruch nimmt, kann sich sogar bis zum 2. Juni 2025 Zeit lassen.
Während Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende grundsätzlich zur Abgabe der Erklärung verpflichtet sind, trifft dies nicht auf alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu. Keine Erklärung abgeben muss etwa, wer neben seinem Arbeitslohn keine Nebeneinkünfte über einem Freibetrag von 410 Euro erzielt hat.
1095 Euro zahlt das Finanzamt im Schnitt zurück
In den allermeisten Fällen macht es aber Sinn, eine Einkommensteuer-Erklärung dennoch zu erstellen, wie Fabian Walter, Steuerexperte und als "Steuerfabi" in den Sozialen Medien aktiv, erläutert: "Gerade bei denjenigen, die freiwillig eine Steuererklärung abgeben können, lohnt es sich besonders. Von 14,4 Millionen Steuerpflichtigen, die freiwillig eine Erklärung abgegeben haben, erhielten laut Statistischem Bundesamt 12,7 Millionen Steuerpflichtige eine Steuerrückerstattung. Die lag im Durchschnitt bei 1095 Euro."
Die Formulare der Steuererklärung sind für das vergangene Jahr in vielen Fällen länger und umfangreicher geworden. Die Anlage N für Arbeitnehmer etwa erfordert mehr Einträge. Auch das Formular, auf dem "anlageenergetische Maßnahmen" - etwa Wärmedämmung oder der Heizungsaustausch - dokumentiert werden, ist länger geworden. Drei Seiten lang ist nun auch die Anlage Vorsorgeaufwand, die Anlage Kind ist sogar auf vier Seiten angewachsen.
Vier Seiten Formular für eine Vermietung
"Eine große Änderung betrifft den ganzen Bereich der Vermietung", sagt auch Axel Auer, Beratungsstellenleiter beim Lohnsteuerhifeverein VLH. "Das bedeutet, wenn Sie ein Objekt vermieten, mussten Sie bis 2022 zwei Seiten auszufüllen, jetzt sind es vier Seiten für eine normale Vermietung. Bei einer Verpachtung oder Grundstücksgemeinschaft kommen noch mal zwei Extraseiten dazu. Und weitere zwei Seiten für Ferienwohnungen." Insgesamt, so Auer, merke man, dass die Abfragen durch die Finanzverwaltung "detaillierter und deutlich komplexer" geworden seien.
Dafür sind die Spielräume für Steuerzahler in Form von Freibeträgen und Möglichkeiten der Absetzbarkeit von Aufwendungen größer geworden. "So wurde der Ausbildungsfreibetrag von 924 auf 1.200 Euro angehoben, für Eltern, deren Kinder in der Schul- oder Berufsausbildung sind. Außerdem wurde der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auf 4.260 Euro angehoben", rechnet Fabian Walter vor.
Grundfreibetrag und Sparerpauschbetrag gestiegen
Der Grundfreibetrag, bis zum dem gar keine Steuern gezahlt werden müssen, liegt mit 10.908 Euro sogar um 600 Euro höher als im Jahr zuvor. Und wer Kapitalerträge hat, kann seit 2023 bis zu 1.000 Euro (beziehungsweise 2.000 bei Verheirateten) steuerfrei vereinnahmen. Bis dahin lag der "Sparerpauschbetrag" jahrelang bei 801 Euro beziehungsweise 1.602 Euro für Paare. Wer einen entsprechenden Freistellungsauftrag bei seiner Bank erteilt, kann seine Kapitalerträge schon im laufenden Jahr ganz oder teilweise steuerfrei erhalten.
Auch die Erhöhung der Home-Office-Pauschale dürfte für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen positiven Steuereffekt haben. Bis 2022 konnten maximal 120 Arbeitstage im Heimbüro zu je fünf Euro angesetzt werden. "Jetzt darf man maximal sechs Euro mal 210 Tage, das sind dann 1260 Euro, von der Steuer abziehen", so Steuerfachmann Auer,.
Er weist allerdings auf eine Besonderheit hin: "Es gibt einmal die Variante, bei der der Arbeitnehmer dokumentieren muss, dass er überwiegend zu Hause gearbeitet hat. Dann gibt es aber auch den Fall: Sie machen zu Hause etwas, wofür beim Arbeitgeber kein Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Dann dürfen sie an dem Tag zur Arbeit fahren, aber trotzdem noch die sechs Euro abziehen, bis maximal 1.260 Euro im Jahr".
Rentenbeiträge komplett absetzbar
Nicht zuletzt können Steuerpflichtige seit dem vergangenen Jahr erstmals 100 Prozent ihrer Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung von der Steuer absetzen. Im Jahr zuvor waren das nur 96 Prozent der Beiträge. Dies gilt auch für Beiträge in die sogenannte "Rürup-Rente", eine freiwillige Basisrente vor allem für Freiberufler.
Diese Vorsorgeaufwendungen werden als Sonderausgaben in der Steuererklärung angegeben. Dafür werden Renten allerdings durch die nachgelagerte Besteuerung bereits jetzt zum Großteil und ab dem Jahr 2058 sogar voll besteuert.