Nach Karlsruher Urteil EuGH pocht auf alleinige Zuständigkeit
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Anleihenkaufprogramm der EZB verweist der EuGH auf seine Zuständigkeit. Meinungsverschiedenheiten der Gerichte könnten "die Einheit der Unionsrechtsordnung" aufs Spiel setzen.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Staatsanleihekäufen der Europäischen Zentralbank (EZB) könnte nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs das Justizsystem der EU gefährden. Der EuGH äußerte sich zwar nicht konkret zum Urteil des deutschen Gerichts, verwies aber generell auf seine Zuständigkeit.
"Um die einheitliche Anwendung des Unionsrechts zu wahren, ist nur der zu diesem Zweck von den Mitgliedstaaten geschaffene EuGH befugt, festzustellen, dass eine Handlung eines Unionsorgans gegen Unionsrecht verstößt", heißt es in einer Mitteilung. Ein im Vorabentscheidungsverfahren ergangenes EuGH-Urteil sei für das vorlegende nationale Gericht bindend.
EuGH warnt vor Gefahr für Rechtssicherheit
Meinungsverschiedenheiten der Gerichte wären geeignet, "die Einheit der Unionsrechtsordnung aufs Spiel zu setzen und die Rechtssicherheit zu beeinträchtigen", so der EuGH weiter. Nationale Gerichte seien dazu verpflichtet, "die volle Wirksamkeit des Unionsrechts zu garantieren".
Am Dienstag urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass das Anleihekaufprogramm der EZB in Teilen verfassungswidrig ist. Mit diesem Urteil setzte sich das Bundesverfassungsgericht über die Entscheidung des EuGH hinweg, den die Karlsruher Richter in dem Verfahren selbst angerufen hatten.