Urteil des Bundesverfassungsgerichts Karlsruhe segnet Rettungsschirm ab
Der europäische Rettungsschirm ESM ist rechtmäßig. Dies hat das Verfassungsgericht klargestellt und damit Klagen von fast 40.000 Beschwerdeführern abgewiesen. Mit bis zu 190 Milliarden Euro haftet Deutschland somit im Extremfall für die Eurozone.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Klagen gegen den Euro-Rettungsschirm ESM wie erwartet zurückgewiesen. Die Etathoheit des Bundestags bleibe gewahrt - auch wenn die Bundesrepublik für den ESM Verpflichtungen von bis zu 190 Milliarden Euro eingehe, entschieden die Karlsruher Richter.
Die Kläger hatten argumentiert, mit dem ESM werde die Budgetautonomie des Bundestags untergraben. Karlsruhe hatte allerdings schon im September 2012 im Eilverfahren den Weg für den Rettungsfonds unter Auflagen freigemacht. Deshalb war das endgültige Plazet für den ESM keine Überraschung mehr.
Die Rolle des Bundestags in der Rettungspolitik
Zur Eilentscheidung hatten die Richter erklärt, die Finanzhilfen für Euro-Länder in einer Schuldenkrise verstießen nicht gegen das Grundgesetz, solange die Haftungsobergrenze Deutschlands von 190 Milliarden Euro nicht ohne Zustimmung des Bundestages angehoben werde.
Das Gericht bekräftigte nun, aus der absoluten Höhe der eingegangenen Zahlungsverpflichtungen lasse sich keine Beeinträchtigung des Bundestags ableiten. Allerdings müsse das Parlament der Ort bleiben, an dem eigenverantwortlich über Einnahmen und Ausgaben entschieden werde, auch im Hinblick auf internationale und europäische Verbindlichkeiten.
Bislang bekamen nur Spanien und Zypern ESM-Geld
Deutschland hatte nach der Eilentscheidung vom September 2012 als letztes Euro-Land den ESM ratifiziert, der mit bis zu 500 Milliarden Euro klamme Euro-Länder stützen soll. Dafür sollen die Euro-Staaten 700 Milliarden Euro Stammkapital bereitstellen. Auf Deutschland als größtem Land der Eurozone entfallen 27,15 Prozent - also 190 Milliarden Euro.
Von den 500 Milliarden Euro sind bislang 50 Milliarden Euro an Spanien und Zypern vergeben worden. Vom ESM-Vorgänger EFSF mit seinem Gesamtvolumen von 440 Milliarden Euro wurde Griechenland, Portugal und Irland mit insgesamt 188 Milliarden Euro unterstützt.
EZB-Entscheidung an den EuGH verwiesen
Mit mehr als 37.000 Beschwerdeführern - darunter Rechtsprofessoren, Abgeordnete mehrerer Parteien und der Verein "Mehr Demokratie" - war das Verfahren die größte Verfassungsbeschwerde in der Geschichte des Gerichtes.
Einen Teil des Verfahrens haben die Richter abgetrennt und im Januar diesen Jahres dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vorgelegt. Dabei geht es darum, ob die Europäischen Zentralbank (EZB) mit ihrem umstrittenen Programm zum Kauf von Staatsanleihen innerhalb ihrer Kompetenzen geblieben ist. Diese Fragen sind weiterhin offen und müssen zunächst vom EuGH geklärt werden.