Kabinett billigt Haftungsobergrenze Der Weg für den ESM ist frei
Endgültiges Ja zum Euro-Rettungsschirm ESM aus Deutschland: Das Kabinett hat eine völkerrechtliche Erklärung durchgewinkt, die die Haftungsgrenze auf 190 Milliarden Euro begrenzt. Das hatte das Verfassungsgericht gefordert. Der Bundestag wird über die Erklärung informiert, stimmt aber nicht darüber ab.
Das Bundeskabinett hat den Weg für die endgültige Ratifizierung des dauerhaften Euro-Rettungsschirms ESM freigemacht. Es billigte eine völkerrechtliche Erklärung, dass die deutsche ESM-Haftungsobergrenze nicht ohne Zustimmung des Bundestages über die vereinbarten 190 Milliarden Euro hinaus steigen darf.
Der Bundestag wird über die Erklärung informiert, die von allen 17 Euro-Regierungen vereinbart worden war. Er debattiert darüber am Nachmittag. Eine erneute Abstimmung hielt das Parlament nicht für notwendig, weil die Erklärung letztlich nur festschreibt, was im ESM-Vertrag steht.
Hintergrund ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das gefordert hatte, die Beteiligung des Bundestages an einer Aufstockung des Haftungsgrenze müsse auch völkerrechtlich verankert werden.
Der formale Abschluss des Verfahrens obliegt Bundespräsident Joachim Gauck. Deutschland kann dann die Ratifizierungsurkunde endgültig hinterlegen, der ESM seine Arbeit aufnehmen.