Weggefallene Umlagen Wann entlasten Energieversorger ihre Gaskunden?
Seit dieser Woche zahlen Energieversorger keine Gasumlage mehr. Doch wann profitieren Haushalte davon? Verbraucherministerin Lemke fordert, dass die Unternehmen die Entlastung direkt weitergeben.
Verbraucherministerin Steffi Lemke hat Gaslieferanten aufgefordert, die Entlastung durch den Wegfall von Gasumlagen direkt an die Kundinnen und Kunden weiterzugeben. "Auch wenn für Verbraucherinnen und Verbraucher die Preise für Erdgas nicht mehr die Spitzenwerte des Krisenjahres 2022 erreichen, bleiben sie dennoch auf einem langfristig hohen Niveau", sagte die Grünen-Politikerin der Nachrichtenagentur dpa. "Mit dem Wegfall von zwei Umlagen wird für die Gaslieferanten die Beschaffung von Gas nun günstiger."
"Erhebliche Erleichterungen bei den Energiekosten"
Daher seien die Versorgungsunternehmen nun gefordert, diese Entlastung direkt weiterzugeben. "Insbesondere für einkommensschwache Haushalte können dadurch erhebliche Erleichterungen bei den Energiekosten erreicht werden", so Lemke. "Verbraucherinnen und Verbrauchern sollten auf die Weitergabe nicht bis zur nächsten Preiskalkulation warten müssen."
Seit dem 1. Oktober sind für Gaslieferanten zwei Umlagen entfallen, die einen Teil des Gaspreises für Haushaltskunden ausmachen. Bislang wurden für die sogenannte Regelenergie-Umlage 0,57 Cent je Kilowattstunde fällig. Für die Konvertierungsumlage wurden 0,038 Cent je Kilowattstunde erhoben. Beide werden jetzt für zunächst für ein Jahr auf jeweils null Cent abgesenkt. Bei einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden ergibt dies insgesamt 121,60 Euro.
Die Umlagen müssen die Versorger an das für das deutsche Gasmarktgebiet zuständige Unternehmen THE abgeben. Üblicherweise reichen sie die Kosten an ihre Endkunden weiter. Was allerdings von der Absenkung am Ende bei den Verbrauchern ankommt, ist noch unklar. Nach Angaben des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) müssen die Lieferanten die Änderung erst bei der nächsten Preiskalkulation weitergeben.
Kommunalwirtschaft für längeren Umsatzsteuer-Rabatt
Derweil hat sich auch die deutsche Kommunalwirtschaft zu Entlastungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern geäußert. So wirbt der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) für eine Beibehaltung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Gas- und Wärmelieferungen bis März kommenden Jahres. Andernfalls drohe eine Überlastung von Stadtwerke-Kunden mitten im Winter. Gleichzeitig sollten aber die Energiepreisbremsen wie geplant Ende des Jahres auslaufen.
Die Bremsen für Strom- und Gaspreise deckeln den Preis für einen Großteil des Verbrauchs der Privathaushalte. Die Obergrenze der Preisbremse liegt für Strom bei 40 Cent je Kilowattstunde und für Gas bei 12 Cent je Kilowattstunde. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) plädiert für eine Verlängerung um etwa ein Vierteljahr bis Ostern. Finanzminister Christian Lindner (FDP) unterstützt den Plan, fordert aber zugleich die Wiederanhebung der Mehrwertsteuer auf Erdgas bereits zum Jahresbeginn von sieben auf 19 Prozent, drei Monate früher.
"Wenn Energieverbraucherinnen und -verbraucher nach Einschätzung der Bundesregierung weiterhin vor unerwartet hohen Preissprüngen geschützt werden müssen, dann sollte die Bundesregierung den ermäßigten Umsatzsteuersatz beibehalten", erklärte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. "Die angedachte Verlängerung der Preisbremsen bei gleichzeitiger Anhebung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes entbehrt hingegen jeder Logik, ist wenig effizient, technisch unter Umständen nicht rechtzeitig leistbar und somit nicht zielführend."