Defekte Elektrogeräte Wem ein Recht auf Reparatur jetzt schon hilft
Mit einem "Recht auf Reparatur" soll es in der EU einfacher werden, defekte Elektrogeräte wieder in Schuss zu bringen. tagesschau.de erklärt, was dabei zu beachten ist - und welche Sonderfälle je nach Gerät gelten.
Doris Lichtenberg hat ein Problem mit ihrer Kaffeemaschine. "Ich habe sie entkalkt, und danach konnte ich keinen Kaffee mehr machen", sagt sie. Um das Leben ihrer acht Jahre alten Maschine zu verlängern, hat sie es in ein Reparaturcafé in der Münchner Innenstadt gebracht. Ehrenamtliche reparieren hier außer Kaffeemaschinen auch Toaster, Schallplattenspieler oder Fahrräder. "Neulich haben wir eine Rauchpistole gerettet", erzählt Repaircafé-Inhaber Andreas Kopp.
Doch auch abseits von Reparaturcafés haben Verbraucher vielfältige Einspar- und Reparaturmöglichkeiten. Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Was ist das Recht auf Reparatur?
Überall auf der Welt gibt es Reparaturcafés. Dass solche Strukturen in Deutschland fast nur ehrenamtlich laufen, ärgert den Repaircafé-Inhaber Kopp: "Es gibt keinen Dienstleister, kein Elektrogeschäft, das repariert, weil einerseits die Geräte so günstig sind und weil andererseits ein Elektriker pro Stunde so viel Geld kostet."
Dabei gilt in der Europäischen Union bereits ein "Recht auf Reparatur" - zumindest teilweise, nämlich für sogenannte Weißware wie Kühlschränke, Waschautomaten oder Spülmaschinen. Händler müssen für solche Großgeräte bis zu zehn Jahre nach Verkauf die passenden Ersatzteile bereithalten. Besitzer können die Seriennummer beim Hersteller einreichen, das defekte Teil nachbestellen und gegen das alte ersetzen. Dasselbe gilt auch für den Handel.
Die Reparatur muss nach Angaben des Bundesumweltministeriums so einfach sein, dass sie der Verbraucher selbst durchführen kann. Die Hersteller sind verpflichtet, eine Reparaturanleitung mitzuliefern, "und sie müssen die Produkte so gestalten, dass sie mit herkömmlichen Werkzeugen zerstörungsfrei auseinandergebaut werden können", heißt es auf der Webseite des Ministeriums.
Was tun bei defekten Kleingeräten?
Für kleinere Geräte, wie Doris Lichtenbergs Kaffeemaschine, gibt es noch kein Recht auf Reparatur. Doch neben Reparaturcafés bieten auch offene Werkstätten Möglichkeiten für fortgeschrittene Bastlerinnen und Bastler. Die Werkstätten werden gefördert und können von allen Menschen gemietet werden.
Ab 2025 tritt das Recht auf Reparatur auch für Handys, Tablets, Smartphones und Laptops in Kraft. Wegen einer neuen Ökodesign-Richtlinie müssen Hersteller dann die Ersatzteile für diese Produktgruppe vorrätig haben und mit lizenzierten Reparaturwerkstätten zusammenarbeiten. Selbst Hand anlegen gestaltet sich beim Smartphone nämlich schwierig, denn: Häufig sind Akkus oder Platinen miteinander verklebt. Ist "nur" das Display gesprungen, dann lässt es sich hingegen mit etwas Geduld selbst reparieren, wenn man das nötige Wissen hat.
Was ist, wenn ein Gerät irreparabel kaputt ist?
Wenn nichts mehr hilft, dann sollte das Gerät ordentlich entsorgt werden. Denn das Ziel ist es, eine Kreislaufwirtschaft zu entwickeln, die so wenige neue Ressourcen wie möglich nutzt. Ideal wäre es, wenn so jedes alte Gerät für ein neues wiederverwertet werden kann.
Diese "ordentliche Entsorgung" erfolgt bei den Wertstoffhöfen der Kommunen und Gemeinden. Aber auch die Händler müssen defekte Geräte wieder zurücknehmen, die sie verkauft haben oder im Sortiment führen - und das auch, wenn diese Geräte alt sind. So eine Rücknahmepflicht haben übrigens auch Online-Händler.
Wie entsorgt man ein Smartphone richtig?
Handelt es sich beim irreparablen Gerät um ein Smartphone, ist die Entsorgung tatsächlich etwas anders zu handhaben als beim alten Kühlschrank. Auf keinen Fall sollten alte Handys im Hausmüll landen - was allein in Bayern jährlich etwa eine Million Mal passiert.
Die Handys enthalten besondere Metalle, die teilweise unter ökologisch und humanitär schlechten Bedingungen gewonnen werden. Deshalb ist es sinnvoll, diese Metalle wiederzuverwenden. Hierfür gibt es etwa die "HandyAktion Bayern". Auf einer interaktiven Karte sind alle Sammelstationen für alte Handys und Smartphones gelistet. Bürgerinnen und Bürger können auch selbst Sammelstationen einrichten.
Zahlt sich die Mühe aus?
Neben bewundernden Blicken und dem eigenen guten Gefühl lässt sich in einem Reparaturcafé vielleicht noch mit neuen sozialen Kontakten argumentieren. Aber: Es gibt bislang kein Geld zurück, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher auf eigene Kosten Ersatzteile bestellen.
Geht es nach einem breiten Bündnis aus Verbraucherschützern und NGO, dann soll sich das bald ändern. Mitte Oktober haben sie eine Petition beim Bundesverbraucherschutz-Ministerium eingereicht: Über 70.000 Unterschriften wurden für einen sogenannten Reparaturbonus gesammelt. Eine simple Idee: Wer Ressourcen spart, soll dafür finanziell belohnt werden.
In Österreich gibt es so einen Bonus schon. Wenn dort ein Elektrogerät kaputtgeht, kann über eine Website eine Art Gutschein angefordert werden. Der Staat erstattet so bis zu 200 Euro für eine Reparatur. "Ich finde, das ist ein guter Anreiz", sagt Simone Bueb von der Verbraucherzentrale Bayern. Derzeit wird der Reparaturbonus bei ihren Kolleginnen und Kollegen aus Thüringen in einem Pilotprojekt getestet.