EuGH-Urteil Keine billigeren Autoersatzteile - vorerst
Der EuGH hat entschieden: Autohersteller müssen freien Händlern vorerst keine umfassenden Informationen zu Autoersatzteilen liefern. Auf billigere Reparaturen können Kunden aber ab September 2020 hoffen.
Es bleibt erst einmal dabei: Die Ersatzteile für Autos werden noch nicht billiger. Der Europäische Gerichtshof (EuGH), das oberste EU-Gericht, hat entschieden: Die Autohersteller müssen anderen Unternehmen auf dem Markt zurzeit noch keinen kompletten elektronischen Zugang zu Ersatzteilverzeichnissen gewähren.
Zulieferfirmen und freie Händler auf dem Ersatzteilmarkt hatten gegen die deutsche Tochter des koreanischen Autobauers KIA geklagt. Sie sollte Datensätze zur Verfügung stellen, aus welchen hervorgeht, welches Teil genau in welchem Auto verbaut wurde. Denn nur wer Zugang zu diesen Daten hat, könne Kunden die passenden Teile liefern und damit richtig am Wettbewerb teilnehmen.
Sinkende Preise wohl erst ab September 2020
Der Bundesgerichtshof als oberstes deutsches Zivilgericht hat den EuGH angerufen, damit dieses den Fall vor dem Hintergrund des EU-Rechts prüft. Die Luxemburger Richter entschieden nun, dass das europäische Recht bislang noch keine Pflicht vorsieht, diese Informationen elektronisch herauszugeben. Diese Pflicht wird es erst ab September 2020 mit einer neuen Verordnung geben. Das bedeutet: Erst im nächsten Jahr kommen die freien Werkstätten also an alle Daten, die sie aus ihrer Sicht brauchen, um problemlos günstige Ersatzteile zu bestellen. Ab September 2020 könnten die Reparaturen daher für die Kunden preiswerter werden.