In einer Reparaturwerkstatt wird mit einem Spannungsmesser an einem Kaffeeautomaten gearbeitet (Archiv)
FAQ

Vorschlag der EU-Kommission So könnte ein Recht auf Reparatur aussehen

Stand: 22.03.2023 21:55 Uhr

Ein Recht auf Reparatur soll der Umwelt nützen - und den Verbrauchern helfen, Geld zu sparen. Nun hat die EU-Kommission einen Vorschlag vorgelegt, wie das aussehen könnte. Welche Geräte betrifft es - und wie soll das funktionieren?

Von Quelle: dpa

Die EU-Kommission möchte ein Recht auf Reparatur einführen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen defekte "Verbrauchsgüter", also etwa Haushaltsgeräte oder Heimelektronik, leichter reparieren lassen können, anstatt neu zu kaufen.

Um welche Produkte geht es?

Sehr viele. Als Beispiele nennt die EU-Kommission etwa Wasch- und Spülmaschinen, Fernseher, Tablets, Smartphones und Trockner. Allgemein heißt es: "Der Vorschlag gilt für Verbrauchsgüter." Gemeint sind damit "bewegliche körperliche Gegenstände". Zudem sollen alle Mängel an solchen Gütern abgedeckt sein, unabhängig davon, ob sie noch der gesetzlichen Gewährleistung unterliegen oder nicht. Also sollen auch selbst verschuldete Schäden repariert werden können.

Was ist das Ziel der geplanten Regeln?

Verbraucherinnen und Verbraucher sollen gestärkt, die Umwelt geschont werden. Dinge reparieren zu lassen, soll einfacher und billiger werden als sie zu ersetzen. Für Produkte, die unter dieses EU-Recht fallen, sollen Käufer etwa für fünf bis zehn Jahre - also auch nach Ablauf der gesetzlichen Garantie - bei Herstellern eine Reparatur einfordern können.

Viele Waren werden laut der EU-Kommission weggeworfen, obwohl sie noch repariert werden können. Die Folge seien in der EU jährlich 35 Millionen Tonnen Abfall, 30 Millionen Tonnen verschwendete Ressourcen und 261 Millionen Tonnen an Treibhausgas-Emissionen.

Mit dem Recht auf Reparatur sollen geschätzt über 15 Jahre 18,5 Millionen Tonnen Treibhausgas-Emissionen, 1,8 Millionen Tonnen Ressourcen sowie drei Millionen Tonnen Abfall eingespart werden.

Ab wann gelten die Vorschriften?

Das steht noch nicht fest - der Vorschlag steckt noch in einem frühen Stadium. Erst müssen sich das Europaparlament und die EU-Staaten einigen, wie die Regeln konkret aussehen sollen. Dieser Prozess dauert in der Regel mehrere Monate. Eine Frist, bis wann die Verhandlungen abgeschlossen sein müssen, gibt es nicht. Es kann auch noch zu Änderungen kommen.

Wo sind den Reparaturen Grenzen gesetzt?

Wenn etwa ein Handy so sehr zerstört ist, dass eine Reparatur wirtschaftlich keinen Sinn ergibt, muss es nicht repariert werden. Wörtlich heißt es vonseiten der Kommission: "Im Rahmen der gesetzlichen Garantie werden Verkäufer Reparaturen anbieten müssen, es sei denn, diese sind teurer als der Ersatz." In der Regel gilt eine gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren.

Wo kann man Geräte reparieren lassen?

Zum einen sind die Hersteller in der Pflicht - sie können aber auch Dienstleister mit der Reparatur beauftragen. Zudem sollen unabhängige Werkstätten tätig werden dürfen.

Darüber hinaus sind nationale Online-Plattformen vorgesehen, auf denen sich die Bürger über Reparaturdienste und Verkäufer überholter Waren informieren können.

Welche Auswirkungen gibt es konkret für Deutschland?

Sollten die Regeln wie vorgesehen in Kraft treten, müssten diese auch von Deutschland umgesetzt werden. Vor einem Jahr hatte Umwelt- und Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke ein ähnliches Vorhaben angekündigt.

Allerdings ist laut dem Bundesverband der Verbraucherzentralen seitdem nicht viel passiert. Konkrete Vorhaben zu Lemkes Plänen lägen nicht vor. Deshalb hoffen Verbraucherschützer nun, dass die Pläne der EU-Kommission mehr Bewegung in das Thema bringen könnten.

Wie reagiert die deutsche Wirtschaft?

"Viele Unternehmen stellt das vorgeschlagene 'Recht auf Reparatur' vor große Herausforderungen", sagte der Präsident der Deutschen Industrie- und Handelskammer, Peter Adrian. Wenn etwa Ersatzteile länger gelagert und Reparaturen innerhalb von 15 Tagen durchgeführt werden müssten, bedeute dies zusätzliche logistische und finanzielle Belastungen. "Sehr viele Unternehmen sind derzeit betrieblich nicht in der Lage, den Anspruch auf Reparatur in der Praxis umzusetzen."

Der Hauptgeschäftsführer des Digitalverbands Bitkom, Bernhard Rohleder, erklärte, ein verbrieftes Recht auf Reparatur könne Geräte langlebiger machen, reiche aber nicht aus. Ähnlich wie Adrian fordert der Bitkom mehr Anreize für Unternehmen: "Eine Mehrwertsteuersenkung auf Ersatzteile und Reparaturdienstleistungen für IT-Hardware wie Smartphones und Laptops wäre ein solcher Anreiz."