Verwaltungsgericht Köln Regeln für 5G-Auktion waren rechtswidrig
Die Versteigerung von 5G-Frequenzen 2019 brachte dem Bund Milliarden ein. Doch die Vergaberegeln waren rechtswidrig, urteilte nun das Verwaltungsgericht Köln. Das Verkehrsministerium unter Andreas Scheuer habe unerlaubten Einfluss ausgeübt.
Die Vergabe der 5G-Mobilfunknetzfrequenzen im Jahr 2019 durch die Bundesnetzagentur war einem Gerichtsurteil zufolge rechtswidrig. Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) unter dem damaligen Minister Andreas Scheuer (CSU) habe "massiv" Einfluss auf die Netzagentur genommen, erklärte das Verwaltungsgericht Köln seine Entscheidung.
Die Auktion für den Mobilfunkstandard 5G brachte damals richtig Geld in die Staatskasse: Vier Telekommunikationsanbieter ersteigerten die Lizenzen für 6,5 Milliarden Euro. Gleichzeitig verpflichteten sie sich, unter anderem bis Ende 2022 jeweils 98 Prozent der Haushalte in jedem Bundesland mit mindestens 100 Mbit pro Sekunde im Download zu versorgen.
Scheuers Eingriff sorgte für hohe Mobilfunkpreise
Dass der Bund dabei auf Drängen Scheuers auf eine sogenannte Diensteanbieterverpflichtung verzichtete, war aber rechtswidrig, so das Verwaltungsgericht. Im Detail geht es dabei um eine von kleineren Mobilfunkanbietern geforderte Regelung.
Die großen Anbieter mit eigenem Netz - namentlich die Telekom, Vodafone und Telefónica - würden damit verpflichtet, kleineren Anbietern, die nicht über eigene Netzinfrastruktur verfügen, zu regulierten Preisen die Nutzung der Netze zu erlauben. Medienberichte in den vergangenen Jahren hatte bereits nahegelegt, dass Minister Scheuer das gezielt verhinderte.
In der Praxis führt es dazu, dass noch heute kleinere Mobilfunkanbieter 5G-Tarife nur zu höheren Preisen anbieten können. Der fehlende Wettbewerb hatte allgemein höhere Mobilfunkpreise in Deutschland zur Folge.
Kleinere Mobilfunkanbieter wurden bei der 5G-Auktion benachteiligt, so das Gerichtsurteil.
Rechtsstreit ging durch alle Instanzen
Die Einflussnahme von Scheuers Ministerium ist demnach erwiesen und war so nachdrücklich, dass die EU-rechtlich garantierte Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur geschädigt wurde, wie das Gericht ausführte. Es liege nahe, dass die Bundesnetzagentur ihre Entscheidung "ohne die massive Einflussnahme durch das BMVI im Einzelnen anders ausgestaltet hätte".
Der Rechtsstreit war zuvor bereits durch alle Instanzen bis zum Bundesverwaltungsgericht gelaufen. Die obersten Verwaltungsrichter in Leipzig hatten den Fall im Oktober 2021 wieder an das Verwaltungsgericht in Köln zurückverwiesen.
Auswirkungen auf Tarife noch unklar
Wie sich das Kölner Urteil auf die Mobilfunkkunden in Deutschland auswirken wird, ist noch unklar, auch weil das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Das Verwaltungsgericht hat zwar keine weitere Revision zugelassen. Die Bundesnetzagentur kann aber versuchen, eine Zulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht zu erreichen.
"Wir erwarten keine negativen Auswirkungen auf den weiteren zügigen Ausbau der Mobilfunknetze in Deutschland", sagte ein Behördensprecher. Freenet erklärte, fast sechs Jahre nach der Präsidentenkammerentscheidung herrsche endlich Klarheit. "Das Gericht hat dokumentiert, dass das Verhandlungsgebot seinen Weg in die Präsidentenkammerentscheidung nur aufgrund rechtswidriger Einflüsse gefunden hat", so der Mobilfunkanbieter.