Polizisten tragen bei einer Hausdurchsuchung in Berlin-Kreuzberg einen Karton zu einem Fahrzeug.

Beschlagnahmte Website Behördenfehler bei Razzia gegen "Letzte Generation"

Stand: 24.05.2023 16:07 Uhr

Im Zuge der Durchsuchungen bei Mitgliedern der "Letzten Generation" haben die Behörden auch deren Website beschlagnahmt. Die Generalstaatsanwaltschaft München räumte nun ein, dabei einen Fehler begangen zu haben.

Die Generalstaatsanwaltschaft München hat eingeräumt, bei der Beschlagnahmung der Domain der "Letzten Generation" einen Fehler gemacht zu haben. Zuvor hatte das Bayerische Landeskriminalamt die Website der "Letzten Generation", die mit Protestaktionen auf den Klimawandel aufmerksam machen will, beschlagnahmt und auf eine Webseite der Polizei Bayern umgeleitet.

Dort war anschließend ein Hinweis eingeblendet gewesen, auf dem es hieß: "Die Letzte Generation stellt eine kriminelle Vereinigung gemäß § 129 StGB dar! (Achtung: Spenden an die Letzte Generation stellen mithin ein strafbares Unterstützen der kriminellen Vereinigung dar!)"

Hinweisbanner der Generalstaatsanwaltschaft München mit der Aufschrift: "Die Letzte Generation stellt eine kriminelle Vereinigung gemäß § 129 StGB dar! (Achtung: Spenden an die Letzte Generation stellen mithin ein strafbares Unterstützen der kriminellen Vereinigung dar!)"

So sah die ursprüngliche Warnung der bayerischen Behörden aus. Mittlerweile wurde sie geändert.

"Unzutreffende Formulierung"

Die Generalstaatsanwaltschaft München räumte auf NDR-Anfrage ein, dass diese Formulierung unzutreffend sei und derzeit lediglich ein Anfangsverdacht dahingehend bestehe, dass es sich bei der "Letzten Generation" um eine kriminelle Vereinigung handeln könnte. Zuvor hatte ein Sprecher des Bayerischen Landeskriminalamts erklärt, die Generalstaatsanwaltschaft München habe die entsprechende Formulierung vorgegeben.

Der Strafrechtler Mark Zöller von der Ludwig-Maximilians-Universität München erklärte auf Anfrage, er halte die Formulierung "für absolut unzulässig". Ob die "Letzte Generation" als kriminelle Vereinigung im Sinne des deutschen Strafgesetzbuchs eingestuft werden könne, sei stark umstritten und gerichtlich nicht ansatzweise geklärt.

"Alles andere ist reine Vorverurteilung und mit dem für staatliche Stellen geltenden Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebot unvereinbar", so Zöller weiter.

Bundesweite Razzia

Zuvor waren auf Beschluss des Amtsgerichts München bundesweit 15 Objekte im Zusammenhang mit dem Vorwurf der Bildung einer Kriminellen Vereinigung durch die Letzte Generation durchsucht und gegen sieben Mitglieder Ermittlungen eingeleitet worden.

Die "Letzte Generation" kündigte an, gegen das Vorgehen der bayerischen Behörden juristisch vorzugehen.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 24. Mai 2023 um 11:00 Uhr.