Urteil zum Nachtragshaushalt Eine Gefahr auch für den "Doppel-Wumms"?
Reißt das Karlsruher Urteil zum Nachtragshaushalt größere Lücken als gedacht? Der CDU-Haushaltspolitiker Middelberg sieht auch andere Teile der Finanzplanung in Gefahr - so stehe auch der 200 Milliarden Euro schwere "Doppel-Wumms" auf dem Spiel.
Nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts sieht der CDU-Haushaltspolitiker Mathias Middelberg auch andere Teile der Finanzplanung der Bundesregierung in Gefahr. Das Urteil habe eine "Riesenproblematik" ausgelöst, sagte Middelberg im Deutschlandfunk.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die Verwendung von Corona-Krediten für Klimaprojekte am Mittwoch als verfassungswidrig bewertet. Das Urteil reißt ein 60 Milliarden Euro großes Loch in die Finanzierung von Klimaprojekten der Bundesregierung.
Nicht nur die 60 Milliarden Euro des Klima- und Transformationsfonds stünden auf dem Spiel, sagte Middelberg, "sondern auch der Doppel-Wumms, diese 200 Milliarden", weil diese in einem ähnlichen Verfahren abgewickelt und auf andere Jahre gebucht worden seien. Auch hier träfen die Negativkriterien des Verfassungsgerichts zu. Als "Doppel-Wumms" hatte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) im Jahr 2021 Finanzhilfen in der Energiekrise bezeichnet.
Das Finanzministerium müsse jetzt sehr sorgfältig klären, welche Rückschlüsse aus dem Urteil zu ziehen seien, forderte Middelberg. Der Bundesregierung warf er vor, das Urteil kleinzureden. "Das wird der Sache nicht annähernd gerecht." Er bezeichnete das Urteil als "Ausstiegssignal" für die FDP aus der Ampel-Koalition.
Auch Braun warnt vor weiteren Auswirkungen
Auch der CDU-Politiker und Vorsitzende des Haushaltsausschusses, Helge Braun, warnte vor weiteren Auswirkungen des Karlsruher Urteils. "Es gibt ja noch weitere Schattenhaushalte, die Christian Lindner führt. Und wenn die auch betroffen sind, dann ist die Aufgabe, neue Prioritäten im Haushalt zu finden, weitaus größer als die Frage dieses Klima- und Transformationsfonds", sagte Braun dem Radiosender Bayern 2.
Grünen-Fraktionschefin sieht große Vorhaben nicht in Gefahr
Trotz des Verfassungsgerichtsurteils sieht Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge Kernvorhaben der Koalition zur Gebäudesanierung, zur E-Mobilität oder zum Ausbau der Fernwärme nicht in Gefahr. Auf die Frage, ob diese Vorhaben jetzt auf der Strecke blieben, sagte Dröge Morgenmagazin von ARD und ZDF: "Absolut nicht." Das seien alles wichtige Vorhaben der Ampel-Regierung, "die fortgesetzt werden müssen".
Dröge zeigte sich überzeugt, dass die Ampel-Parteien "hierfür eine Lösung finden werden". Zur Finanzierung könnten unterschiedliche Möglichkeiten diskutiert werden. Die Schuldenbremse biete Spielraum beispielsweise über die Infrastrukturgesellschaften. Auch könnten Subventionen abgebaut werden, um weitere Spielräume im Haushalt zu schaffen.
Dröge: Gemeinsam und solidarisch handeln
Die Grünen-Fraktionschefin rechnet nicht mit einem neuen Streit in der Ampel. "Wir wollen das jetzt gemeinsam und solidarisch machen." Alle drei Parteien stünden in der Verantwortung, nun "leise und geräuschlos eine Lösung zu finden". Zugleich erneuerte Dröge die Forderung der Grünen nach einer Reform der Schuldenbremse. Jetzt zeige sich, dass sie "nicht genügend Flexibilität bietet". Die Schuldenbremse sei "handwerklich schlecht gemacht", sie blockiere Zukunftsinvestitionen. Finanzminister Lindner (FDP) und auch Bundeskanzler Scholz halten hingegen an der Schuldenbremse fest.
FDP-Fraktionschef Christian Dürr zeigte sich erfreut darüber, dass durch das Urteil nun klargestellt worden sei, wie mit der Schuldenbremse umzugehen sei. Mit dem Nachtragshaushalt habe man die Politik der unionsgeführten Vorgängerregierung fortgesetzt, sagte er im Deutschlandfunk. Er sei keine Erfindung von Finanzminister Lindner oder der Grünen. Damit müsse man nun brechen. Im Haushalt müssten nun Prioritäten gesetzt werden.