Früherer AfD-Abgeordneter Maier soll in den Ruhestand
Wer als rechtsextrem eingestuft ist, kann nicht die Justiz repräsentieren - so argumentiert das sächsische Justizministerium, das den früheren AfD-Abgeordneten Maier in den Ruhestand schicken will. Das Dienstgericht erklärt den Antrag für zulässig.
Der als vom sächsischen Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingestufte Richter Jens Maier soll in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden. Einen entsprechenden Antrag des sächsischen Justizministeriums erklärte das Leipziger Dienstgericht für zulässig. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, da Maier in Revision vor das Dienstgericht des Bundes ziehen kann.
Das sächsische Justizministerium hatte beantragt, dass der 60-Jährige in den Ruhestand versetzt wird. Wer durch staatliche Behörden als rechtsextrem eingestuft werde, könne die Justiz nicht glaubwürdig repräsentieren, sagte Ministerin Katja Meier.
Der AfDler hat sein Mandat verloren
Maier war bis 2021 Bundestagsabgeordneter für die AfD, verlor sein Mandat bei der vergangenen Bundestagswahl aber. Anschließend wollte er zurück in den Richterdienst. Anfang des Jahres wies das Justizministerium ihm das Amtsgericht Dippoldiswalde zu, wo er Mitte März seinen Dienst antrat.
Zur gleichen Zeit beantragte das sächsische Justizministerium aber Maiers Ruhestand beim Dienstgericht für Richter. Per Eilantrag erreichte das Ministerium zudem, dass er bis zur Entscheidung kein Recht sprechen durfte.
Ein Disziplinarverfahren gegen Maier läuft noch
Neben der Verhandlung vor dem Dienstgericht läuft auch ein Disziplinarverfahren gegen Maier, bei dem es auch um die Frage gehen könnte, ob er seine Dienstbezüge verliert. Auch dieses Verfahren könnte sich über mehrere Instanzen ziehen.
Maier selbst klagt dagegen, dass der sächsische Verfassungsschutz ihn als Rechtsextremist einstuft.