Viele Umweltprüfungen fallen weg Kabinett will Ausbau von Windanlagen vereinfachen
Windkraftanlagen sollen bald schneller und einfacher ausgebaut werden können. Das Bundeskabinett hat sich auf den Wegfall von vielen bislang nötigen Umweltschutzprüfungen geeinigt. Auch bei Solaranlagen und Wärmepumpen soll es zügiger vorangehen.
Das Bundeskabinett hat neue Regelungen für einen beschleunigten Ausbau der Windenergie gebilligt. Im schriftlichen Umlaufverfahren stimmten die Minister der Ampelkoalition dem Wirtschaftsministerium zufolge der Umsetzung einer EU-Notfallverordnung zu.
In vielen Fällen sollen Umweltverträglichkeitsprüfungen und artenschutzrechtliche Prüfungen künftig nicht mehr nötig sein, wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilte. Wirtschaftsminister Robert Habeck versicherte aber, dass der Artenschutz dennoch "wichtig ist und bleibt".
Änderungen werden im Bundestag eingebracht
Die Umwelt- und Artenschutzprüfungen entfallen für Anlagen, wenn für das ausgewiesene Gebiet bereits eine "strategische Umweltprüfung" vorgenommen wurde. Im Einklang mit einer entsprechenden Entscheidung der EU-Energieminister werden auch die EU-Vorgaben der Vogelschutz- und Habitatrichtlinie außer Kraft gesetzt.
Die Energieminister hatten im Dezember in einer Notfallverordnung den Weg für die Gesetzesänderungen frei gemacht. Die Bundesregierung will die entsprechenden Änderungen nun im Bundestag einbringen, damit sie rasch verabschiedet werden und in Kraft treten. Sie gelten laut Wirtschaftsministerium für Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen und Stromnetzen, die vor dem 30. Juni 2024 begonnen werden. Auch bereits begonnene Genehmigungsverfahren profitieren.
Einige Regelungen der EU-Verordnung sind dem Ministerium zufolge zudem unmittelbar anwendbar. So entfallen etwa Prüfvorgaben für das sogenannte Repowering von bestehenden Anlagen und Netzverstärkungsmaßnahmen, auch bei Solaranlagen.
Ausgleichszahlungen für Artenhilfsprogramm möglich
Minister Habeck sprach von einem "Windausbau-Beschleuniger, wie wir ihn noch nicht hatten". Er erwarte, dass die Bundesländer und die Genehmigungsbehörden den Windkraftausbau künftig "mit voller Kraft" vorantreiben und Anlagen "zügig" genehmigen. Zugleich werde der Artenschutz "materiell gewahrt".
Die vom Kabinett beschlossene Gesetzesvorlage sieht demnach vor, dass Behörden dafür sorgen müssen, dass die Betreiber von Windanlagen "angemessene und verhältnismäßige Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen" unternehmen und andernfalls "einen finanziellen Ausgleich in ein Artenhilfsprogramm leisten".
Beschleunigung auch bei Solaranlagen und Wärmepumpen
Über die Windenergie hinaus sollen zudem mit dem Gesetz Genehmigungsverfahren für Solaranlagen etwa auf Deponien auf drei Monate begrenzt werden. Hier muss nicht geprüft werden, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig ist. Beschleunigt werden soll so ferner die Genehmigung für kleinere Wärmepumpen, die innerhalb eines Monats abgeschlossen sein muss.