Gerichtsurteil Deutschland muss Plan für saubere Luft nachbessern
Deutschland muss einem Gerichtsurteil zufolge sein Luft-Reinhalteprogramm nachbessern. Der Plan der Bundesregierung entspreche nicht den EU-Vorgaben, entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.
Die Bundesregierung muss ihr Nationales Luftreinhalteprogramm in Teilen nachschärfen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Die bisher aufgelisteten Maßnahmen reichten nicht in allen Punkten aus, um die europäischen Ziele zu erreichen, den Ausstoß von Luftschadstoffen zu reduzieren, so die Richter.
Die Regierung habe das Programm mit Daten unterlegt, die nicht mehr aktuell gewesen seien, führte das Gericht aus. Die Prognosen zur Luftqualität der Regierung in dem Programm seien daher nicht plausibel. So müsse etwa der Stopp der Kaufprämien für E-Autos oder die Änderungen an der EU-Abgasrichtlinie Euro 7 berücksichtigt werden.
Erfolgreiche Klage
Das Gericht gab damit in großen Teilen einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und der Organisation Client Earth statt. Sie hatten sich auf eine EU-Richtlinie berufen, die konkrete Vorgaben für einen geringeren Ausstoß an Schadstoffen macht. Dabei geht es um Ammoniak, Schwefel- und Stickoxide sowie Feinstaub. Konkret warf die DUH der Bundesregierung vor, gegen die Europäische Richtlinie zur Reduktion nationaler Emissionen bestimmter Luftschadstoffe zu verstoßen.
Im Mai hatte die Bundesregierung das im Jahr 2019 beschlossene Nationale Luftreinhalteprogramm aktualisiert. Die DUH kritisierte, dass dafür Daten des Bundesumweltamtes von 2023 verwendet wurden, nicht aber der zu dem Zeitpunkt bereits vorliegende Bericht zum Treibhausgas-Ausstoß für 2024.
Die Anwälte der Bundesregierung erklärten dagegen, es sei schwierig gewesen, aktuelle Daten für die Aktualisierung des Luftreinhalteprogramms zu erhalten. Mit einer Neuabschätzung hätte es Verzögerungen und ein mögliches Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegeben.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ließen die Richter eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu.
Die DUH hatte bereits Mitte Mai erfolgreich gegen die Bundesregierung geklagt. Damals hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) entschieden, dass die Bundesregierung ihr Klimaschutzprogramm nachschärfen muss.