Nach Klage der Umwelthilfe Bundesregierung muss beim Klimaschutz nachschärfen
Nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe muss die Bundesregierung ihr Klimaschutzprogramm überarbeiten. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden: Die bisherigen Maßnahmen reichen nicht aus.
Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg muss die Bundesregierung ihr eigenes Klimaschutzprogramm überarbeiten. Damit gaben die Richter der klagenden Deutschen Umwelthilfe (DUH) recht. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die bisher aufgelisteten Maßnahmen nicht ausreichten, um die Klimaziele zu erreichen.
Das erst im vergangenen Oktober beschlossene Programm erfülle nicht vollständig die gesetzlichen Vorgaben. Basis für die verhandelten DUH-Klagen (Aktenzeichen OVG 11 A 22/21 und OVG 11 A 31/22) waren die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes für verschiedene Sektoren zur Minderung des Ausstoßes an Treibhausgasen für die Jahre 2024 bis 2030.
Im Gesetz ist das Ziel verankert, diese Emissionen in ihrer Gesamtheit bis 2030 um mindestens 65 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 zu senken. Im Vorjahr waren rund 46 Prozent Minderung erreicht.
Umwelthilfe hat schon einmal erfolgreich geklagt
Die Umwelthilfe war zuletzt schon einmal juristisch gegen die Klimapolitik der Bundesregierung vorgegangen und hatte im November 2023 einen Sieg errungen. Damals hatte das OVG Berlin-Brandenburg geurteilt, dass die Regierung ein Klima-Sofortprogramm in den Sektoren Verkehr und Gebäude auflegen muss. Dagegen läuft die Revision beim Bundesverwaltungsgericht. Auch gegen die jüngste Entscheidung kann die Bundesregierung in Revision gehen. Auch dann wäre der Fall eine Angelegenheit für das Bundesverwaltungsgericht.
Das Klimaschutzprogramm gilt als eine Art Gesamtplan der Bundesregierung, um diese Ziele zu erreichen. Es listet zahlreiche Maßnahmen in den Sektoren Verkehr, Energie, Gebäude, Industrie und Landwirtschaft auf.