Milliardensumme erforderlich Kommunen wollen Klimaschutz-Finanzierung absichern
Ein neues Gesetz verpflichtet Bund und Länder, Strategien zum Schutz vor dem Klimawandel umzusetzen. Das kostet Milliarden. Die Kommunen rufen nach Unterstützung - und wollen dafür das Grundgesetz ändern.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert eine Grundgesetzänderung, um die Anpassung an den Klimawandel dauerhaft finanzieren zu können. Hauptgeschäftsführer André Berghegger schlug in den Zeitungen der Funke-Mediengruppe vor, Klimaschutz und Klimaanpassung verfassungsrechtlich als sogenannte Gemeinschaftsaufgabe zu verankern.
Hintergrund der Forderung: Zum 1. Juli ist das Klimaanpassungsgesetz in Kraft getreten. Es verpflichtet sowohl die Länder als auch die Bundesregierung, Strategien zu erarbeiten und umzusetzen, die Schäden durch Starkregen, Stürme oder Hitzewellen vorbeugen und gegebenenfalls abmildern. Nach Angaben des Bundesumweltministeriums liegt der Finanzbedarf dafür bis 2030 bei 38 Milliarden Euro. Woher das Geld kommen soll, beantwortet das neue Gesetz nicht.
Flächenentsiegelung und Hitzeschutz nötig
Der Städte- und Gemeindebund schätzt den Investitionsbedarf allein in den Kommunen auf acht Milliarden Euro. Nötig würden beispielsweise Baumaßnahmen, um Regenwasser zurückzuhalten, Flächen zu entsiegeln oder Hitzeschutz in den Innenstädten zu schaffen.
Aus Sicht von Hauptgeschäftsführer Berghegger brauchen die Kommunen mehr Unterstützung: "Hier sind alle staatlichen Ebenen in der Pflicht, also auch Bund und Länder." Um die Finanzierung dauerhaft sicherzustellen, müsse es deshalb eine neue Gemeinschaftsaufgabe "Klimaschutz und Klimaanpassung" im Grundgesetz geben.
Agrar- und Küstenschutz als Vorbild
Gemeinschaftsaufgabe bedeutet, dass Bund und Länder sich dauerhaft gemeinsam an der Finanzierung einer Aufgabe beteiligen. Gemeinschaftsaufgaben sind nach Artikel 91a des Grundgesetzes etwa der Agrar-und Küstenschutz und die Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur.
Experten fordern seit Längerem, die Anstrengungen im Kampf gegen den Klimawandel ebenfalls als gemeinsame Aufgabe im Grundgesetz zu verankern. Umweltministerin Steffi Lemke (Bündnis 90/Die Grünen) befürwortet das. Auch die Unionsfraktion zeigte sich am Wochenende offen dafür.