Eilantrag der AfD abgewiesen JA darf als extremistisch eingestuft werden
Der Verfassungsschutz hatte die AfD-Jugendorganisation 2023 als gesichert rechtsextrem eingestuft. Der Eilantrag der Partei dagegen ist abgewiesen worden. Auch das Gericht sieht verfassungsfeindliche Absichten.
Die Jugendorganisation der AfD ist mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Köln gescheitert. Das Gericht entschied, die "Junge Alternative" (JA) dürfe vom Bundesamt für Verfassungsschutz als "gesichert extremistische Bestrebung" eingestuft und behandelt werden.
Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der JA hätten sich seit einem vorangegangenen Urteil hinsichtlich der Einstufung als Verdachtsfall "zur Gewissheit verdichtet", so das Gericht. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster eingereicht werden.
Gericht: Ansichten der JA verstoßen gegen Menschenwürde
Der Verfassungsschutz hatte die JA 2019 zunächst als Verdachtsfall im Bereich des Rechtsextremismus eingestuft, im Jahr 2023 erfolgte dann die Einstufung als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung". Dagegen hatten die AfD und die Nachwuchsorganisation im Juni 2023 Klage eingelegt und sich per Eilantrag gegen die Einstufung gewährt. Den Eilantrag hat das Verwaltungsgericht Köln abgelehnt. Während des Verfahrens hatte der Verfassungsschutz die Einstufung vorläufig ausgesetzt.
Zur Begründung führte das Gericht aus, die JA halte an einem "völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff" fest. Eine zentrale politische Vorstellung der JA sei der "Erhalt des deutschen Volkes in seinem ethnischen Bestand". Dies stelle einen Verstoß gegen die Menschenwürde dar, befand das Kölner Gericht.
"Migranten pauschal verdächtigt und herabgewürdigt"
Zudem stellte das Verwaltungsgericht eine massive ausländerfeindliche Stimmungsmache der JA fest, die sich insbesondere gegen den Islam und Muslime richte. "So werden Asylbewerber sowie Migranten pauschal verdächtigt und herabgewürdigt. Einwanderer werden allgemein als Schmarotzer und kriminell bezeichnet oder in anderer Weise verächtlich gemacht und dadurch in ihrer Menschenwürde missachtet", erklärte das Gericht weiter.
Weiter agitiere die JA auf Bundes-, Landes- und Kreisebene gegen das Demokratieprinzip. Zum Ausdruck komme dies etwa in Gleichsetzungen der Bundesrepublik mit diktatorischen Regimen, insbesondere dem NS-Regime und der DDR. Auch verfüge die JA über Kontakte zu verfassungsfeindlich eingestuften Verbindungen, etwa der Identitären Bewegung.
Faeser: Mit den Mitteln des Rechtsstaats vorgehen
Aus Sicht von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) zeige die Entscheidung, dass die Instrumente des Rechtsstaats zum Schutz der Demokratie funktionieren. "Die heutige Entscheidung benennt deutlich, dass wir es mit einer massiven Menschenverachtung, mit Rassismus, mit Hass gegen Muslime und mit Angriffen auf unsere Demokratie zu tun haben", sagte die Ministerin.
Man werde dagegen auch weiter mit den Mitteln des Rechtsstaats vorgehen, fügte sie hinzu. "Gerade jetzt kommt es darauf an, unsere Demokratie aktiv zu verteidigen und all diejenigen zu schützen, die wegen ihrer Herkunft, Hautfarbe oder ihrer demokratischen Haltung angefeindet werden."
Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, begrüßte ebenfalls die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln. Der Nachrichtenagentur dpa sagte er: "Das bestätigt die Einstufung der 'Jungen Alternative' durch das BfV als erwiesen extremistische Bestrebung."
Az: 13 L 1124/23