Nachwuchsorganisation der AfD Junge Alternative zunächst wieder Verdachtsfall
Im April hatte der Verfassungsschutz die Junge Alternative vom Verdachtsfall hochgestuft zur gesichert rechtsextremistischen Bestrebung. Nun hat die Behörde nach AfD-Angaben dies vorläufig zurückgenommen. Hintergrund ist offenbar ein Eilantrag.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz wird nach Angaben der AfD deren Nachwuchsorganisation, die Junge Alternative (JA), zunächst nicht weiter als gesichert rechtsextremistische Bewegung behandeln und beobachten, sondern einstweilen wieder als Verdachtsfall. Das bestätigte Co-Parteichef Tino Chrupalla der Nachrichtenagentur dpa.
Das Amt habe zugesichert, die Einstufung vorläufig auszusetzen, und habe auch alle Pressemitteilungen dazu gelöscht, sagte er. "Damit ist die JA - Stand heute - keine gesicherte Bestrebung mehr, wird nicht so behandelt und auch nicht so beobachtet." Hintergrund ist demnach ein entsprechendes Eilverfahren, das AfD und JA gegen die im April erfolgte Einstufung der JA als gesichert rechtsextremistische Bewegung beim Verwaltungsgericht Köln angestrengt hatten.
Nicht öffentliches Verfahren am Verwaltungsgericht
Eine Sprecherin der Behörde sagte auf Nachfrage, das Bundesamt werde sich aufgrund des laufenden Verfahrens und aus Respekt vor dem Gericht zu dem Sachverhalt nicht öffentlich äußern.
Das Amt habe eine sogenannte Stillhaltezusage abgegeben, um angesichts der Eilbedürftigkeit dem Gericht eine sachgerechte Prüfung der Sach- und Rechtslage zu ermöglichen, teilte ein weiterer Sprecher des Verwaltungsgerichts auf Nachfrage mit. Zu näheren Einzelheiten in dem grundsätzlich nicht öffentlichen Verfahren könne er keine Angaben machen.
Im April wurde JA hochgestuft
Ende April hatte der Inlandsgeheimdienst mitgeteilt, die JA künftig als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einzustufen und zu beobachten, zuvor wurde die Organisation als sogenannter Verdachtsfall geführt. Daneben wurden zwei weitere Gruppierungen der sogenannten Neuen Rechten - das Institut für Staatspolitik (IfS) und der Verein "Ein Prozent" - genannt.
"Es bestehen keine Zweifel mehr, dass diese drei Personenzusammenschlüsse verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen", sagte Verfassungsschutz-Präsident Thomas Haldenwang damals. In einer Mitteilung seiner Behörde hieß es: "Die JA propagiert ein völkisches Gesellschaftskonzept, das auf biologistischen Grundannahmen beruht."
AfD argumentiert mit "Eingriff in den Wettbewerb"
Im Anfang der Woche von AfD und JA beim Verwaltungsgericht Köln eingereichten Eilantrag gegen diese Hochstufung wird dem Verfassungsschutz unter anderem ein "Eingriff in den demokratischen Wettbewerb kurz vor den anstehenden Landtagswahlen in Bayern und Hessen" vorgeworfen, zu einem Zeitpunkt, zu dem sich die AfD in einem sogenannten Umfragehoch befinde.
Bei einem Verdachtsfall liegen "hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte" für verfassungsfeindliche Bestrebungen vor. Der Verfassungsschutz kann dann personenbezogene Daten auswerten und speichern und unter strengen Voraussetzungen nachrichtendienstliche Mittel einsetzen, also etwa observieren oder Informanten anwerben.
Bei einer Einstufung als gesichert extremistische Bestrebung wird die Verhältnismäßigkeit beim Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel anders bewertet. Der Verfassungsschutz berichtet dann zudem ausführlicher über die ihm vorliegenden Erkenntnisse.